Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Aktuelle Bauleitplanverfahren


Aufstellung


Veränderungssperre

An den folgenden aktuellen Bauleitplanverfahren können Sie sich beteiligen:

Wie Sie sich an Bauleitplanverfahren beteiligen können

In Bauleitplanverfahren haben Sie als Bürgerin oder Bürger im Rahmen von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen Gelegenheit, an den Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Die Beteiligungsunterlagen können Sie während der in der Bekanntmachung angegebenen Zeiträume im Rathaus Bensberg, Fachbereich Stadtplanung sowie auch online einsehen.

In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit informieren wir Sie anhand des städtebaulichen Vorentwurfs über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung. Sie haben die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sich im Rathaus Bensberg in der Abteilung Stadtplanung die Planung erörtern zu lassen.

Während der öffentlichen Auslegung wird der förmliche Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Innerhalb des Auslegungszeitraums können Sie eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben.

In einigen Fällen wird die öffentliche Auslegung wiederholt, weil eingegangene Stellungnahmen eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen. Auch im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung haben Sie die Möglichkeit, zu dem geänderten Entwurf Stellung zu nehmen.

Die Verwaltung informiert den Planungsausschuss über die Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Über die Behandlung der Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf entscheidet der Rat in abschließender Sitzung.

Offenlage


Weitere Verfahrensschritte und Beschlüsse des Planungsausschusses und des Rates der letzten 2 Jahre (ohne aktuelle Beteiligungsmöglichkeit)

Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach beschließt nicht nur die Beteiligung der Öffentlichkeit zu einem Bauleitplanverfahren, sondern auch verfahrensbegleitende Schritte im Bereich der Bauleitplanung, des besonderen Städtebaurechts (Sanierungs-, Erhaltungs- und Stadtumbaugebiete u.a.) und informeller Planungen (Rahmenpläne, Handlungskonzepte u.a.). Nur der Satzungsbeschluss zum Abschluss eines Verfahrens wird vom Rat gefasst.

Im Folgenden informieren wir Sie über weitere Beschlüsse des Planungsausschusses und des Rats zu Planverfahren im Aufgabenbereich der Abteilung Stadtplanung der letzten 2 Jahre:

Bauleitplanung

Alle Verfahren, die aktuell bearbeitet werden bzw. sich in Wartestellung befinden, können Sie im Arbeitsprogramm der Stadtplanung nachlesen.

Aufstellungsbeschlüsse und vergangene Beteiligungen der Öffentlichkeit zu Bauleitplan-Verfahren der letzten 2 Jahre

Satzungsbeschlüsse (Bebauungsplan) und Änderungsbeschlüsse (Flächennutzungsplan) der letzten 2 Jahre

Einstellungen von Verfahren

Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen:

Besonderes Städtebaurecht

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bergisch Gladbach – Stadtmitte“

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

Rahmenplanungen und Handlungskonzepte