Geänderte Verkehrsregelung in der Schloßstraße: Ab Dienstag, 4. Februar 2025, wird in der Schloßstraße wieder eine Vollsperrung eingerichtet. Die Sperrung gilt ab Schloßstraße 20 inklusive des neu eröffneten Bauabschnitts 4.1. Für den Lieferverkehr werden die Möglichkeiten deutlich erweitert: Anlieferungen können dann rund um die Uhr, mit Ausnahme von Markttagen, erfolgen. Für den Individualverkehr ist die Einfahrt untersagt. Die Einhaltung der Regelung wird durch verstärkte Kontrollen überwacht. Die Stadt weist darauf hin, dass Falschparker abgeschleppt werden.