Um die Anlieferung der Ladenlokale in der Schloßstraße auch während der Baustellenzeit zu gewährleisten, wurde von der Stadtverwaltung im oberen, bereits fertig gestellten Teil, eine temporäre Fußgängerzone eingerichtet. In einem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln nun entschieden, dass dies nicht zulässig ist (Aktenzeichen 18 L 2487/24). In Kürze wird voraussichtlich wieder eine Vollsperrung der Straße zwischen der Baustelle und Hausnummer 20 eingerichtet. Für die Händler ändert sich de facto nichts.