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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 01/5130 - Ehem. Carpark-Gelände -
Bebauungsplan Nr. 5130 - Ehem. Carpark-Gelände - 1. Änderung

Bekanntmachung vom 16.11.2023

Amtliche Bekanntmachung


Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 01/5130 – Ehem. Carpark-Gelände –
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 10.08.2023 den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 01/5130 – Ehem. Carpark-Gelände –

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte unter Beachtung der Flächenbedarfe für die Unterbringung von Flüchtlingen und für Sport geschaffen werden.“

Die Änderung des Flächennutzungsplans dient dazu, durch eine Überplanung eines Teils des ehem. Carpark-Geländes
• die für Lückerath bestehende Versorgungslücke im Bereich von Kitaplätzen zu verkleinern,
• das Angebot an öffentlichen Sportplätzen zu sichern und
• die auf dem Carpark-Gelände untergebrachten Unterkünfte für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen zu verstetigen und in ein dauerhaftes Angebot umzuwandeln.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst
• das Gelände der Flüchtlingsunterkünfte,
• einen Sportplatz und
• eine zwischen den Flüchtlingsunterkünften und dem Wohngebiet im östlichen Teil des ehem. Carpark-Geländes liegende Brachfläche
auf einer Fläche von ca. 1,9 ha. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung ist nachfolgend abgedruckt.

Übersichtsplan zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 01 / 5130 -Ehem. Carpark-Gelände-
Übersichtsplan FNP-Änderung  Nr. 01/5130 -Ehem. Carpark-Gelände-(© Geobasisdaten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation)

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses über die vorstehende Flächennutzungsplan-Änderung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Karte mit der Bereichsbegrenzung der Änderung kann online unter der Internetadresse https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx sowie beim Fach-bereich 6 - Stadtplanung, Zi. 514 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Ber-gisch Gladbach während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite

Bekanntmachung vom 16.11.2023

Amtliche Bekanntmachung


Bebauungsplan Nr. 5130 – Ehem. Carpark-Gelände – 1. Änderung
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 10.08.2023 den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den

Bebauungsplan Nr. 5130 – Ehem. Carpark-Gelände – 1. Änderung

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte unter Beachtung der Flächenbe-darfe für die Unterbringung von Flüchtlingen und für Sport geschaffen werden.“

Der Bebauungsplan dient dazu, durch die Überplanung eines Teils des ehem. Carpark-Geländes
• die für Lückerath bestehende Versorgungslücke im Bereich von Kitaplätzen zu verkleinern,
• das Angebot an öffentlichen Sportplätzen zu sichern und
• die auf dem Carpark-Gelände untergebrachten Unterkünfte für die temporäre Unter-bringung von Flüchtlingen zu verstetigen und in ein dauerhaftes Angebot umzuwandeln.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst
• das Gelände der Flüchtlingsunterkünfte,
• einen Sportplatz,
• eine zwischen den Flüchtlingsunterkünften und dem Wohngebiet im östlichen Teil des ehem. Carpark-Geländes liegende Brachfläche einschließlich eines daran angren-zenden Grünstreifens sowie
• einen Abschnitt der Bensberger Straße
auf einer Fläche von ca. 2,3 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 5130 -Ehem. Carpark-Gelände- 1. Änderung
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 5130 -Ehem. Carpark-Gelände- 1. Änderung (© Geobasisdaten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation)

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses über den vorstehenden Bebauungsplan wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Karte mit der Bereichsbegrenzung des Bebauungsplans kann online unter der Internet-adresse https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx sowie beim Fachbereich 6 - Stadtplanung, Zi. 514 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Allgemeine Öffnungs-zeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: mon-tags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zu-rückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).


Bergisch Gladbach, den 09.11.2023
Frank Stein
Bürgermeister