Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Stadtplanung Bebauungspläne

Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 08.05.2025

Amtliche Bekanntmachung


Bebauungsplan (BP) Nr. 5584 – Bockenberg 3 –
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 auf der Rechts-grundlage des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) den Bebauungsplan Nr. 5584 – Bockenberg 3 – als Satzung beschlossen.

Es ist beabsichtigt, die Kindertagesstätte auf dem Betriebsgelände der Firma Miltenyi Biotec in Moitzfeld zu erweitern sowie ergänzende Nutzungen im Biotechnologiesektor planungs-rechtlich zu ermöglichen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im westlichen Bereich des über die Friedrich-Ebert-Straße erschlossenen Betriebsgeländes. Das Plangebiet grenzt im Norden an das Gebäude des bestehenden Betriebskindergartens an und wird im Westen durch eine Waldfläche begrenzt. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 5584 umfasst mit insgesamt knapp 0,5 ha lediglich Teilflurstücke des Firmengeländes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates über die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Satzung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird beim Fachbereich 6 - Stadtplanung im Rathaus Bensberg, Zi. 512 oder 514, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten bereitgehalten. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Über den Inhalt der Satzung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Alle DIN-Normen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, werden an gleicher Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Sämtliche Bebauungspläne der Stadt Bergisch Gladbach können zudem online unter
https://bergischgladbach-bergischgladbach.hub.arcgis.com/pages/karten-und-apps-start
in der Rubrik „Stadtplanung – Bauleitplanung und Ortsbaurecht“ eingesehen werden.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.

Hinweise

1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück-sichtigung des § 214 Abs. 2 des BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich ge-genüber der Stadt Bergisch Gladbach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Ent-schädigung von Vermögensnachteilen, die durch die Aufstellung einer Satzung eintreten sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hinge-wiesen.

3. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) während des Satzungsverfahrens kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Bergisch Gladbach, den 30.04.2025 Frank Stein Bürgermeister