Bebauungsplan (BP) Nr. 4110 – Goethestraße II –
Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 28.08.2025
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan (BP) Nr. 4110 – Goethestraße II –
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Bebauungsplan Nr. 4110 – Goethestraße II –
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Grundschule an der Goethestraße in Herkenrath zu schaffen.“
Aufgrund einer organisatorischen und baulichen Umstrukturierung des Herkenrather Schulzentrums soll die Gemeinschaftsgrundschule verlagert und auf einem Grünland-Grundstück an der Goethestraße am Rand der Wohnsiedlung Grünenbäumchen neu errichtet werden. Dazu ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4110 – Goethestraße II – sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 0,8 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.
BP 4110 Übersichtsplan Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses über den vorstehenden Bebauungsplan wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Bereichsbegrenzung des Bebauungsplans kann online unter
https://bergischgladbach-bergischgladbach.hub.arcgis.com/pages/karten-und-apps-start in der Rubrik „Stadtplanung“ sowie beim Fachbereich 6 - Stadtplanung, Zi. 514 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Hinweise
Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.
Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).
Bergisch Gladbach, den 21.08.2025
Frank Stein, Bürgermeister