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Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 6541 -Ortseingang Lustheide-

Bekanntmachung vom 24.07.2025

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat am 08.07.2025 beschlossen, die für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide – am 19.03.2024 vom Rat beschlossene Veränderungssperre aufzuheben.

Auf der Grundlage des vorab genannten Ratsbeschlusses wird die folgende Satzung bekannt gemacht:

Aufhebungssatzung
zum Erlass einer Veränderungssperre
für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide –

Aufgrund des § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01.01.2024 in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten am 31. Juli 2024 hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach am 08.07.2025 die Aufhebung der Veränderungssperre durch Satzung beschlossen:

§ 1

Die vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach am 19.03.2024 beschlossene Veränderungssperre wird hiermit aufgeboben.

Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung erfasst folgende Flurstücke oder deren katastermäßigen Fortschreibungen: Gemarkung Refrath, Flur 1, Flurstücke 2267, 2268, 2269, 2644, 2665, 2804, 2805, 2818, 2819, 3085 (teilweise), 3151, 3206, 3207, 3208, 3209, 3210, 3661, 3742 (teilweise), 3768 (teilweise), 3773 (teilweise), 3810, 3811, 4079, 4080, 4091, 4092, 4095, 4096, 4097, 4099, 4100 und 4101. Die Bereichsbegrenzung der Satzung ist in einer Karte im Maßstab 1 : 1.000 eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre hat eine Größe von etwa 5 ha. Er umfasst ein Areal zwischen der Grenze zur Stadt Köln im Westen, Waldflächen des Königsforstes im Süden, Waldflächen und das Wohngrundstück Lustheide 75 im Osten und die Landesstraße L 136 (Lustheide) im Norden. Der Bereich der Aufhebungssatzung ist im folgenden Übersichtsplan abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates über die Aufhebungssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Satzung kann online unter der Internetadresse https://www.bergischgladbach.de/bekannt-machungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden. Zudem kann die Satzung beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Dienststunden eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Aufhebungssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Bergisch Gladbach, den 17.07.2025

Frank Stein, Bürgermeister