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Bebauungsplan Nr. 2445 - An der Strunde -

+++Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan-Verfahren Nr. 2445 - An der Strunde - ist abgelaufen. Die Beteiligung war zwischen dem 31.10.22 und dem 25.11.22 möglich. +++

Bekanntmachung vom 29.10.2022

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 2445 – An der Strunde –

Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 18.10.2022 u.a. den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs zum
Bebauungsplan Nr. 2445 – An der Strunde –
mittels Aushangs durchzuführen.“

Ziel des Bebauungsplans ist, die Brache der ehemaligen Papierfabrik C.F. Wachendorff zu revitalisieren und unter Erhalt einiger historischer Gebäude zusammen mit den westlich angrenzenden Flächen eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Arbeiten sowie sozialer Infrastruktur zu entwickeln.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich der ehemaligen Papierfabrik C.F. Wachendorff bzw. der ehemaligen Kradepohlsmühle in Bergisch Gladbach Gronau. Es erstreckt sich von der Strunde im Süden bis in Teilen zum Kradepohlsmühlenweg im Norden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 2445 - An der Strunde - (© Geobasisdaten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation)

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 2445 – An der Strunde – wurde ein Vorentwurf erarbeitet, den die Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorstellen und mit ihnen erörtern möchte.

Der Vorentwurf wird zusammen mit der Information zur städtebaulichen Planung

vom 31.10.2022 bis 25.11.2022


beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach ausgehängt.

Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Im Rathaus Bensberg gilt eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Maske. Bevorzugt sollte aufgrund des deutlich höheren Schutzes eine Maske der Schutzklasse FFP2, KN95 oder N95 getragen werden, alternativ kann auch eine medizinische Maske getragen werden.

Die Planunterlagen können zusätzlich online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Während des Aushangs können Stellungnahmen zu den Planungsabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweise


Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 20.10.2022
Frank Stein
Bürgermeister

Bekanntmachung vom 23.06.2022

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 2445 – An der Strunde –

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 08.06.2022 den folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den

Bebauungsplan Nr. 2445 – An der Strunde –


gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Ziel des Bebauungsplans ist, die Brache der ehemaligen Papierfabrik C.F. Wachendorff zu revitalisieren und unter Erhalt einiger historischer Gebäude zusammen mit den westlich angrenzenden Flächen eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Arbeiten sowie sozialer Infrastruktur zu entwickeln.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich der ehemaligen Papierfabrik C.F. Wachendorff bzw. der ehemaligen Kradepohlsmühle in Bergisch Gladbach Gronau. Es erstreckt sich von der Strunde im Süden bis in Teilen zum Kradepohlsmühlenweg im Norden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 2445 - An der Strunde - (© Geobasisdaten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation)

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses über den vorstehenden Bebauungsplan wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Karte mit der Bereichsbegrenzung des Bebauungsplans kann beim Fachbereich 6 - Stadtplanung, Zi. 514 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Hinweise


Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Bergisch Gladbach, den 20.06.2022
Frank Stein
Bürgermeister