Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Mit dem Beschluss des ersten kommunalen Wärmeplans im Dezember 2024 hat die Stadt Bergisch Gladbach einen wichtigen Schritt für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung gemacht.


Der Wärmeplan zeigt auf, wie Gebäude in Bergisch Gladbach künftig klimafreundlich, bezahlbar und möglichst unabhängig von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl mit Wärme versorgt werden können. Er dient als strategische Orientierung für die Stadt, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.


Die kommunale Wärmeplanung ist dabei kein verbindlicher Umsetzungsplan für einzelne Gebäude und verpflichtet niemanden zum Austausch einer bestehenden Heizung. Vielmehr zeigt sie mögliche Entwicklungswege für die Wärmeversorgung in den verschiedenen Stadtgebieten auf. Der kommunale Wärmeplan wurde gemeinsam mit der BELKAW GmbH und der BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH erarbeitet.

Dominierender Energieträger in Bergisch Gladbach ist derzeit noch Erdgas. Daneben bestehen bereits Wärmenetze sowie dezentrale Wärmeversorgungssysteme. Quelle: Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung Bergisch Gladbach (Stand 2024).

Von der Planung zur Umsetzung

Aus dem kommunalen Wärmeplan sind insgesamt acht Maßnahmen hervorgegangen, die sich derzeit schrittweise in der Umsetzung befinden. Sie sollen die Transformation zu einer klimafreundlichen und zukunftssicheren Wärmeversorgung in Bergisch Gladbach unterstützen.

Eine dieser Maßnahmen ist die Durchführung von Machbarkeitsstudien für mögliche Wärmenetze in den Untersuchungsgebieten Innenstadt, Frankenforst und Bensberg. Dabei wird untersucht, ob neue Wärmenetze dort technisch, wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll umgesetzt werden können.

Die Ergebnisse dienen als Grundlage für weitere Entscheidungen zur zukünftigen Wärmeversorgung in Bergisch Gladbach.

Links & Dokumente zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt

Erster Wärmeplan - Kommunale Wärmeplanung 


Der Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung wurde der Politik zur Beratung und Beschlussfassung im November 2024 vorgelegt und in der Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach am 10.12.2024 beschlossen. Den ersten kommunalen Wärmeplan der Stadt Bergisch Gladbach können Sie hier herunterladen. Wichtig: der Beschluss zum Wärmeplan löst keine früheren Fristen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus. Diese gelten weiterhin entsprechend § 71 GEG. Hierzu finden Sie weitere Informationen und Hinweis in diesem Faltblatt.

Zwischenbericht: Vom 20.08.2024 bis zum 20.09.2024 hatten wichtige Akteure der kommunalen Wärmeplanung, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Möglichkeit den Zwischenbericht zur kommunalen Wärmeplanung zu kommentieren und Stellungnahmen abzugeben. Der Zwischenbericht wurde in Anlehnung an das Wärmeplanungsgesetz des Bundes zu wesentlichen Teilaspekten eines Wärmeplans zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen konnten ausschließlich elektronisch über einen Online-Fragebogen abgegeben werden. Relevante Hinweise flossen in den Wärmeplan ein. Informationen zum Datenschutz (nach Art. 13 DSGVO) finden Sie hier. Der Endbericht des Wärmeplans enthält weitere Kapitel, Ausarbeitungen zu den Maßnahmen und Fokusgebieten sowie synoptisch die Rückmeldungen aus diesem Beteiligungsschritt. Die städtischen Bekanntmachung im Amtsblatt zum Zwischenbericht zur kommunalen Wärmeplanung können Sie hier herunterladen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an waermeplan@stadt-gl.de

Der beste Start: Wärmebedarf senken

Hinweis: Gesetzesänderungen im Heizungsbereich
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) werden die Regelungen zum Heizungstausch neu gefasst. Dadurch können sich bisher geltende Anforderungen und Pflichten ändern. Informieren Sie sich vor einer Investitionsentscheidung über die aktuelle Rechtslage. Weitere Informationen: GEG Infoportal

Es wird auch künftig Energiebedarf für Heizen, Warmwasser und Prozesswärme (bei Gewerbe, Handel und Industrie) geben. Dieser muss Schritt für Schritt aus Erneuerbarer Energie gedeckt werden (Geothermie, Solarthermie, unvermeidbare Abwärme, etc.). Dabei sollte zuallererst das Potenzial ausgeschöpft werden, insgesamt weniger Energie für Wärme zu verbrauchen.


Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine funktionierende Heizung in einem Bestandsgebäude sofort auszutauschen. Die Novelle des bundesweiten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht nur für neu eingebaute Heizungen vor, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen (Fristen und Details im GEG zu beachten!). Reparaturen alter Heizungen sind insofern möglich. Sollte Ihre Heizung ausfallen, gibt es verschiedene Übergangsfristen. Einen guten Überblick, auch wenn Sie neu bauen, finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Heizungswegweiser, dieser bietet eine erste Einschätzung. Er ersetzt jedoch keine umfassende individuelle Beratung. Den Heizungswegweiser und weitere Informationen zum GEG finden Sie hier.

Wollen Sie schon jetzt aktiv werden, auch wenn Ihre Heizung noch intakt ist, bietet es sich an, zunächst zu prüfen, ob der Wärmebedarf Ihres Zuhauses gesenkt werden kann (etwa durch Dämmmaßnahmen, Fenstertausch). Dafür kann etwa ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP, Link zur Förderung) von einem bzw. einer Energieexpertin oder -experten erarbeitet werden. Diese finden Sie hier. Informationen zum iSFP bietet auch die Verbraucherzentrale NRW hier.

Wie die Umsetzung dieser Maßnahmen durch den Bund (BEG) gefördert wird, erfahren Sie hier und über die Verbraucherzentrale hier. Gleichzeitig können so Heizkosten gesenkt werden. Antworten auf Detailfragen bieten die Fördermittelgeber in ihren FAQ hier.

Der Rheinisch-Bergische-Kreis fördert die Umsetzung einer Maßnahme eines iSFP zusätzlich. Aktuelle Informationen hier.

Aufgrund aktueller Förderbedingungen wie dem Geschwindigkeitsbonus kann es sich für Bürgerinnen und Bürger schon jetzt lohnen, den Wechsel der Heizung auf eine Versorgung mit Erneuerbaren Energien zu planen. Mehr Informationen zu den Förderungen hier (KFW Heizungsförderung) und bei der Verbraucherzentrale hier. Diese bietet auch umfangreiche Beratungsangebote etwa über Online-Seminare. Sowohl Handwerkerinnen und Handwerker als auch Energie-Effizienz-Expertinnen und -Experten unterstützen meist die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei der Online-Antragstellung der BEG-Förderung für eine neue Heizung. Der Bundesverband Wärmepumpe bietet nun eine Ausfüllhilfe für den Förderantrag zur KfW-Heizungsförderung (Programm 458).

Ab dem 1. September 2024 gilt für die Antragstellung durch Privatpersonen, dass die Antragstellung in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten erfolgen muss. Bitte nutzen Sie die oben genannten Informationen und die FAQ zur BEG. Die FAQ des BMWK enthalten unter anderem Formulierungen für den Vertrag mit der Heizungsfirma und eine Erläuterung des Vorgehens bei der Antragstellung, damit kein vorzeitiger Maßnahmebeginn zum Förderausschluss führt.

Ausführliche Information, Kurzvideos, Praxisbeispiele rund um das Thema Heizunsgwechsel und energetische Sanierung bietet die Seite energiewechsel.de, sowohl für Einfamilienhäuser als auch für WEG.


Über das Portal AltBauNeu können sich Bürgerinnen und Bürger Bergisch Gladbachs rund um die energetische Sanierung ihrer Gebäude informieren. Listen von lokalen Dienstleistern mit Energieberatenden, Architektur- und Ingenieurbüros oder spezialisierten Handwerksbetrieben und weitere Informationen zu Förderungen für Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema energetische Sanierung auf https://www.alt-bau-neu.de/bergisch-gladbach ergänzen das lokale Informationsangebot. Darüber hinaus finden Interessierte hier lokale Veranstaltungen und Online-Beratungsangebote sowie Grundlagenwissen zur energetischen Sanierung der eigenen vier Wände.

Karten der kommunalen Wärmeplanung Bergisch Gladbach

Ausgewählte Karten des ersten Wärmeplans der Stadt Bergisch Gladbach stehen im Geoportal zur Verfügung unter www.bergischgladbach.de/waermeplan_karten. Dies umfasst Karten für Wärmeliniendichten, für das Potenzial für dezentrale Sole-Wärmepumpen, für Luft-Wärmepumpen oder auch für Dachflächen-Photovoltaikanlagen und den voraussichtlichen, vorrangigen Versorgungsarten. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer können sich somit über die Karten zu den Gebieten eine erste Orientierung verschaffen.

Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

Im Layer „Wärmeliniendichten“ finden Sie zur Orientierung den Wärmebedarf nach heutigem Verbrauchsverhalten auf den Straßenmeter bezogen dargestellt.

In den Layern zu den theoretischen Potenzialen für „Sole-Wärmepumpen“, „Luft-Wärmepumpe“ und „Dachflächen-Photovoltaik“ finden Sie eine Einschätzung zum theoretischen Potenzial für diese Erzeugungstechnologien im jeweiligen Baublock für eine erste Orientierung.

Wichtig: die Darstellung zum Potenzial Sole-Wärmepumpen ersetzt nicht die Prüfung und Genehmigung durch das Amt für Umweltschutz beim Rheinisch-Bergischen Kreis.

Eine gebäudegenaue Darstellung und Berechnung des Solarpotenzials für Photovoltaik und Solarthermie bieten die Solarkataster des Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) und des Landes NRW. Diese erreichen Sie über die folgenden Links: https://www.rbk-direkt.de/solardachkataster.aspx und https://www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataster. Das Solarkataster des RBK finden Sie auch als Layer in der Layer-Liste.

Im Layer „voraussichtliche, vorrangigen Wärmeversorgungsgebiete 2045“ wird für jeden Baublock die voraussichtliche, vorrangige Art der Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045 dargestellt. Die Zuordnung zeigt die im jeweiligen Gebiet prognostizierte vorrangige Heiztechnologie an. Das bedeutet nicht, dass erwartet wird, dass diese Technik in jenem Gebiet ausschließlich vorzufinden ist. Noch bedeutet es eine Ausbaugarantie für Wärmenetze in den als vorrangiges Wärmenetzgebiet identifizierten Flächen.

Mit der Wärmeplanung findet keine flurstücks- bzw. gebäudescharfe Betrachtung statt, sondern es werden ganze Baublöcke bzw. Baublockseiten betrachtet. Entsprechend dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes umfasst ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet etwa ein Wärmenetzgebiet, ein Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung oder ein Prüfgebiet. Auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse erfolgt eine Einteilung in Teilgebiete mit dem Ziel einer möglichst kosteneffizienten Versorgung des jeweiligen Teilgebiets auf Basis von Wirtschaftlichkeitsvergleichen. Zur Interpretation ist anzumerken: Die Farbe, in welcher ein bestimmtes Gebiet eingefärbt ist, zeigt die für das jeweilige Gebiet voraussichtliche vorrangige Heiztechnologie an. Das bedeutet nicht, dass diese Technik in jenem Gebiet ausschließlich vorzufinden ist. Teilgebiete, in denen im Jahr 2045 als Ergebnis der Simulationsrechnung vorrangig, d.h. überwiegend, Gas (etwa in Form von synthetischem Methan für (Spitzenlast-)Gaskessel oder Hybridgeräte) genutzt wird, werden nach WPG als Prüfgebiet definiert. Das bedeutet, dass es in dieser Baublockseite noch teilweise eine Gasversorgung nach aktuellem Erkenntnisstand erwartet wird, dies aber mit jeder Fortschreibung des Wärmeplans (alle 5 Jahre laut Gesetz) zu überprüfen ist.

Zudem sind hier Wärmenetzgebiete überall dort dargestellt, wo sie entweder bereits verfügbar sind bzw. entsprechend dem Zielszenario der Wärmeplanung für eine Umsetzung weiter geprüft werden, unabhängig davon, ob das Wärmenetz in der Versorgung im Gebiet überwiegt oder nicht. Dezentrale Versorgung bzw. Prüfgebiete mit Gas sind hingegen nach der überwiegenden Versorgungsart im Jahr 2045 dargestellt.

Weitere Erläuterungen und Karten finden Sie im Wärmeplan. Sie erhalten durch das Geoportal keine amtliche Auskunft. Die Datengrundlage obliegt dem jeweiligen Fachbereich. Bei Fragen zur kommunalen Wärmeplanung wenden Sie sich bitte an: waermeplan@stadt-gl.de

Wenden Sie sich bei Fragen zur Funktionsweise der Anwendung im Geoportal an: gis@stadt-gl.de.

Weiterführende Links und Informationen

Informationen zu Veranstaltungen und Terminen zur Wärmewende in der Stadt finden Sie hier.

Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Wärmewende finden Sie hier.

Informationen zum Thema Heizen und dem Gebäudeenergiegesetz finden Sie auf der Unterseite "Heizen".

Informationen zum Thema Energiesparen finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Fördermitteln wie Links zu Fördermittel-Datenbanken und -Navigatoren hier

Aktuelle Beratungstermine zu Themen wie energetische Gebäudesanierung oder Wärmepumpen finden Sie in der Terminübersicht.