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Flächennutzungplan-Änderung Nr. 02/5345 - Mobilhof am Technologiepark -
Bebauungsplan Nr. 5345 - Mobilhof am Technologiepark - 

Bekanntmachung vom 23.11.2023

Bebauungsplan (BP) Nr. 5345 – Mobilhof am Technologiepark –
Bekanntmachung der Beschlüsse zur Fortsetzung des Verfahrens, Aufstellung mit geändertem Geltungsbereich und Offenlage

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 9.11.2023 u.a. die folgenden Beschlüsse gefasst:

„I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Bebauungsplan Nr. 5345 – Mobilhof am Technologiepark –
unter Berücksichtigung des Ergebnisses der frühzeitigen Beteiligung fortzusetzen.

II. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Bebauungsplan Nr. 5345 – Mobilhof am Technologiepark –
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit geändertem räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

III. Der Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 5345 – Mobilhof am Technologiepark –
ist mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Die Regionalverkehr Köln GmbH beabsichtigt, den innerstädtischen Busbetriebshof an der Hermann-Löns-Straße aufzugeben und am Technologiepark Bergisch Gladbach neu zu bauen. Geplant ist die Errichtung eines Betriebshofs für die Unterbringung von Linienbussen mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnik. Als Besonderheit des Betriebshofs ist eine Herstellung von Wasserstoff vor Ort vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine ca. 2 ha große ehemalige Waldfläche angrenzend an den Technologiepark. Das im Westen spitz zulaufende Plangebiet wird begrenzt durch die Friedrich-Ebert-Straße (L 195) im Norden, den Technologiepark im Osten, die Böschung der Overather Straße (L 136) im Süden und Waldflächen im Westen.

Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 5345 - Mobilhof am Technologiepark -
Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 5345 – Mobilhof am Technologiepark – findet in der Zeit

vom 27.11.2023 bis 03.01.2024

statt. Die Planunterlagen, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen können online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx
eingesehen werden.

Zudem können die Planunterlagen, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach eingesehen werden.

Es wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter dargelegt.

Es liegen bereits folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die zugleich die Grundlage für den Umweltbericht bilden:

Fachgutachten und Konzepte
• Artenschutzprüfung I (insb. zu geschützten Fledermaus- und Vogelarten, Amphibien und Krebsen mit Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen)
• Untersuchung zum Vorkommen von Edelkrebsen
• FFH-Vorprüfung (Verträglichkeit mit dem angrenzenden FFH-Gebiet „Königsforst“)
• Landschaftspflegerischer Begleitplan (insb. zu Vermeidung, Minderung und Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft)
• Bodengutachten (Baugrund- und Grundwasserverhältnisse)
• Entwässerungskonzept (insb. zur Rückhaltung und Ableitung von Niederschlägen),
• Lärmgutachten (Bestand und Prognose von Verkehrs-, Gewerbe- und Fluglärm sowie Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm)
• Verkehrsgutachten (Bestand und Prognose der Verkehrsmengen, insb. zur verkehrlichen Belastung der Knotenpunkte an der Friedrich-Ebert-Straße (L195))
• Konzept zum Ausgleich des Eingriffs in den Wald

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
• zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
• zu den Funktionen des vorhandenen Waldes
• zum Vorkommen schutzwürdiger Böden
• zum Artenschutz (insb. zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen)
• zum Grundwasserschutz (insb. zur Lage in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebiets „Erker Mühle“)
• zur Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung (insb. zur Empfindlichkeit des Böttcher Baches gegenüber Einleitungen)
• zur Lage auf einem Bergwerksfeld und zur früheren bergbaulichen Nutzung
• zur möglichen Gefährdung der Gebäude durch Erdbeben
• zum Vorkommen von Kampfmitteln
• zur Genehmigungsbedürftigkeit der Wasserstoff-Elektrolyse nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
• zur Hochwassergefährdung des Sülztals
• zu Maßnahmen zur Reduzierung der Abflüsse aus dem Plangebiet
• zur Topographie des Geländes
• zur Verkehrsbelastung der Friedrich-Ebert-Straße

Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1392) vorgebracht werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich im Kölner Stadtanzeiger, in der Bergischen Landeszeitung und auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Daten-schutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 20.11.2023
Frank Stein
Bürgermeister


Bekanntmachung vom 23.11.2023

Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 002/5345 – Mobilhof am Technologiepark –
Bekanntmachung der Beschlüsse zur Fortsetzung des Verfahrens und zur Offenlage

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 9.11.2023 u.a. die folgenden Beschlüsse gefasst:

„I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die
Änderung des FNP Nr. 002/5345– Mobilhof am Technologiepark –
unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus der frühzeitigen Beteiligung fortzusetzen.

II. Der Entwurf der
Änderung des FNP Nr. 002/5345 – Mobilhof am Technologiepark –
ist mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Die Regionalverkehr Köln GmbH beabsichtigt, den innerstädtischen Busbetriebshof an der Hermann-Löns-Straße aufzugeben und am Technologiepark Bergisch Gladbach neu zu bauen. Geplant ist die Errichtung eines Betriebshofs für die Unterbringung von Linienbussen.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst eine ca. 1,3 ha große ehemalige Waldfläche angrenzend an den Technologiepark. Das im Westen spitz zulaufende Plangebiet wird begrenzt durch die Friedrich-Ebert-Straße (L 195) im Norden, eine Zufahrt zum Forsthaus Steinhaus im Königsforst im Osten, die Böschung der Overather Straße (L 136) im Süden und Waldflächen im Westen.

Übersichtsplan zur FNP Änderung Nr. 002/5345 - Mobilhof am Technologiepark -
Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 002/5345 – Mobilhof am Technologiepark – findet in der Zeit

vom 27.11.2023 bis 03.01.2024

statt. Die Planunterlagen, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen können online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx
eingesehen werden.

Zudem können die Planunterlagen, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach eingesehen werden.

Es wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter dargelegt.

Es liegen bereits folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die zugleich die Grundlage für den Umweltbericht bilden:

Fachgutachten und Konzepte
• Artenschutzprüfung I (insb. zu geschützten Fledermaus- und Vogelarten, Amphibien und Krebsen mit Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen)
• Untersuchung zum Vorkommen von Edelkrebsen
• FFH-Vorprüfung (Verträglichkeit mit dem angrenzenden FFH-Gebiet „Königsforst“)
• Landschaftspflegerischer Begleitplan (insb. zu Vermeidung, Minderung und Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft)
• Bodengutachten (Baugrund- und Grundwasserverhältnisse)
• Entwässerungskonzept (insb. zur Rückhaltung und Ableitung von Niederschlägen),
• Lärmgutachten (Bestand und Prognose von Verkehrs-, Gewerbe- und Fluglärm sowie Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm)
• Verkehrsgutachten (Bestand und Prognose der Verkehrsmengen, insb. zur verkehrli-chen Belastung der Knotenpunkte an der Friedrich-Ebert-Straße (L195))
• Konzept zum Ausgleich des Eingriffs in den Wald

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
• zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
• zu den Funktionen des vorhandenen Waldes
• zum Vorkommen schutzwürdiger Böden
• zum Artenschutz (insb. zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen)
• zum Grundwasserschutz (insb. zur Lage in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebiets „Erker Mühle“)
• zur Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung (insb. zur Empfindlichkeit des Böttcher Baches gegenüber Einleitungen)
• zur Lage auf einem Bergwerksfeld und zur früheren bergbaulichen Nutzung
• zur möglichen Gefährdung der Gebäude durch Erdbeben
• zum Vorkommen von Kampfmitteln
• zur Genehmigungsbedürftigkeit der Wasserstoff-Elektrolyse nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
• zur Hochwassergefährdung des Sülztals
• zu Maßnahmen zur Reduzierung der Abflüsse aus dem Plangebiet
• zur Topographie des Geländes
• zur Verkehrsbelastung der Friedrich-Ebert-Straße

Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1392) vorgebracht werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich im Kölner Stadtanzeiger, in der Bergischen Landeszeitung und auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Ausle-gungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Daten-schutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 20.11.2023
Frank Stein
Bürgermeister