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Stadtplanung Bebauungspläne

Bekanntmachung vom 24. November 2022

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 2118 – Jakobstraße –
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 auf der Rechtsgrundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) den Bebauungsplan Nr. 2118 – Jakobstraße – als Satzung beschlossen.

Es ist beabsichtigt, auf dem ehemaligen Gießerei-Gelände der Firma Köttgen neben bereits vorhandenen Gewerbebetrieben einen neuen Firmenverwaltungssitz mit Tagungs- und Gästehaus anzusiedeln. Neben dieser zentralen Nutzung sollen auf dem Gelände weitere gewerbliche Nutzungen und Wohneinheiten entstehen. Entlang der Jakobstraße soll die vorhandene Mischnutzung erhalten bleiben.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet nordwestlich des S-Bahnhofes in Bergisch Gladbach zwischen der Paffrather Straße im Norden, der Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße im Osten, der Jakobstraße im Südosten, dem sogenannten Paul-Köttgen-Weg im Südwesten sowie einer Fachmarktnutzung und Sportfläche (Stadion) im Westen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

© Geobasisdaten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates über die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Satzung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird beim Fachbereich 6 - Stadtplanung im Rathaus Bensberg, Zi. 512 oder 514, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten bereitgehalten. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Über den Inhalt der Satzung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Alle DIN-Normen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, werden an gleicher Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.

Hinweise

1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch die Aufstellung einer Satzung eintreten sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

3. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) während des Satzungsverfahrens kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bergisch Gladbach, den 21.11.2022
Frank Stein
Bürgermeister

Bekanntmachung vom 08. Oktober 2021

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 2118 – Jakobstraße –
Bekanntmachung des Beschlusses zur Offenlage

Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 den folgenden Beschluss gefasst:

„I. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des

Bebauungsplanes Nr. 2118 – Jakobstraße –

unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses fortzusetzen.

II. Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist der

Bebauungsplan Nr. 2118 – Jakobstraße –

mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Es ist beabsichtigt, auf dem ehemaligen Gießerei-Gelände der Firma Köttgen neben bereits vorhandenen Gewerbebetrieben einen neuen Firmenverwaltungssitz mit Tagungs- und Gäs-tehaus anzusiedeln. Neben dieser zentralen Nutzung sollen auf dem Gelände weitere gewerbliche Nutzungen und Wohneinheiten entstehen. Entlang der Jakobstraße soll die vorhandene Mischnutzung erhalten bleiben.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet nordwestlich des S-Bahnhofes in Bergisch Gladbach zwischen der Paffrather Straße im Norden, der Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße im Osten, der Jakobstraße im Südosten, dem sogenannten Paul-Köttgen-Weg im Südwesten sowie einer Fachmarktnutzung und Sportfläche (Stadion) im Westen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Gladbach für die Öffentlichkeit kann eine solche Einsichtnahmemöglichkeit nicht im üblichen Umfang gewährleistet werden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – Plan-SiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353), können die Planunterlagen deshalb

vom 18.10.2021 bis zum 18.11.2021

online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Innerhalb dieses Zeitraums besteht im Sinne von § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot. Auf Anfrage können die Planunterlagen von der Stadt Bergisch Gladbach als Papierausdruck per Post bei begründetem Bedarf zugeschickt werden.

Darüber hinaus kann eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, 5.OG zu folgenden Zeiten erfolgen: vormittags von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Dies ist pandemiebedingt nur nach vorheriger individueller Terminabstimmung bei der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach möglich. Wir bitten um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der öffentlichen Auslegung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1515. Bei inhaltlichen Fragen zum Entwurf des Bebauungsplanes und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1314.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht dargelegt. Es liegen bereits folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Fachgutachten / Stellungnahmen / Ausführungen im Umweltbericht
• zur Lärmsituation und -prognose (insb. Verkehrs-, Gewerbe- und Sportlärm)
• zur Luftschadstoffsituation und -prognose (insb. Stickoxide und Feinstaub)
• zu Lichtimmissionen (insb. Flutlichtanlage)
• zu Altlasten und Bodenschutz (insb. entsorgungstechnische Hinweise bei Bodenaushub)
• zum Artenschutz (insb. Vorkommen von Fledermaus- und Vogelarten)
• zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (insb. Versickerung und Rückhaltung von Niederschlägen)
• zur Abfallbeseitigung
• zu Grundwasserschutz und -bewirtschaftung
• zu schutzwürdigen Biotopen, Erhalt des Biotopverbundes und vorhandenen Grünstrukturen
• zu Auswirkungen auf das Mikro- bzw. Stadtklima
• zum Erhalt von Waldflächen
• zu Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen
• zu Erholungsräumen und zum Landschafts- bzw. Ortbild
• zu Erschütterungen
• zu Geruchsimmissionen
• zu Erdbebengefährdung, Baugrund, Bergbau und Kampfmittelfunden
• zu Belangen der Denkmal- und Bodendenkmalpflege (insb. vorhandenes Baudenkmal, Fossilfunde)
• zu Verkehrsbelastungen der unmittelbar angrenzenden Straßen

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planungsabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1314) vorgebracht werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.

Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter: https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 05.10.2021
Frank Stein
Bürgermeister

Bekanntmachung vom 7. Dezember 2019

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 2118 – Jakobstraße –
Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 2118 – Jakobstraße –

auf der Grundlage des Vorentwurfes fortzusetzen und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mittels Aushang durchzuführen.“

Es ist beabsichtigt, auf dem ehemaligen Gießerei-Gelände der Firma Köttgen neben bereits vorhandenen Gewerbebetrieben einen neuen Firmenverwaltungssitz mit Tagungs- und Gästehaus anzusiedeln. Neben dieser zentralen Nutzung sollen auf dem Gelände weitere gewerbliche Nutzungen und Wohneinheiten entstehen. Entlang der Jakobstraße soll die vorhandene Mischnutzung erhalten bleiben.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche nordwestlich des
S-Bahnhofes in Bergisch Gladbach zwischen Paffrather Straße, Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße und Jakobstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses über den vorstehenden Bebauungsplan wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 2118 – Jakobstraße – wurde ein Vorentwurf erarbeitet, den die Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch interessierten Bürgern vorstellen und mit ihnen erörtern möchte.

Der Vorentwurf wird vom 09.12.2019 bis 08.01.2020 beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach ausgehängt.

Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Während des Aushangs können Stellungnahmen zu den Planungsabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden.


Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 05.12.2019
Lutz Urbach
Bürgermeister


Dateien:
Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr 2118 - Jakobstraße -

Vorentwurf

Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 2114 - Neue Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße -