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Bebauungspläne im Verfahren

+++ Die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 2168 - Odenthaler Straße / Hauptstraße - ist abgelaufen. Die Beteiligung war zwischen dem 26.08.2021 und dem 22.09.2021 möglich. +++

Bebauungsplan Nr. 2168 - Odenthaler Straße / Hauptstraße -

Geltungsbereich

Der Bebauungsplan betrifft im Wesentlichen den Bereich südlich der Hauptstraße zwischen Ferrenbergstraße und Gnadenkirche sowie die Kreuzung Odenthaler Straße / Hauptstraße.

Zeitraum der Beteiligung

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom 26.08.2021 bis zum 22.09.2021.

Einsichtnahme in die Planunterlagen

Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Beteiligung durch Aushang im normalen Umfang nicht möglich. Stattdessen können die Planunterlagen in der rechten Spalte runtergeladen oder bei Bedarf auch per Post zugesendet werden.
Darüber hinaus ist eine persönliche Einsichtnahme im Rathaus Bensberg nach voriger Terminvereinbarung weiterhin möglich.

Ihre Stellungnahme

Im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung können Sie eine Stellungnahme zur Planung abgeben:
• schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach,
• per E-Mail an stadtplanung@6f4e297e033e4f7399e9d1be9b91f838stadt-gl.de oder
• per Niederschrift persönlich nach voriger Terminvereinbarung oder telefonisch unter 02202/14-1314

Kontakt

Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@afa3c3a6778149b48b0cea86ba61af48stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1346. Bei inhaltlichen Fragen zu den Planungsabsichten, zur Erörterung und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@c123003a79c042e4a8669306df466b9fstadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1314.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Beteiligung können Sie der folgenden Bekanntmachung entnehmen.

Bekanntmachung 

vom 21.08.2021

Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan (BP) Nr. 2168 – Odenthaler Straße / Hauptstraße –

Bekanntmachung der Beschlüsse zur Aufhebung, Aufstellung und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 die folgenden Beschlüsse gefasst:

„I. Die am 24.02.2011 und 12.09.2017 gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom Planungsausschuss gefassten Aufstellungsbeschlüsse zum

Bebauungsplan Nr. 2168 – Odenthaler Straße / Hauptstraße –

werden aufgehoben.

II. Gemäß § 2 in Verbindung mit den §§ 8 ff und § 13a BauGB ist der

Bebauungsplan Nr. 2168 – Odenthaler Straße / Hauptstraße –

als verbindlicher Bauleitplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Ziele der Aufstellung des Bebauungsplanes sind der Neubau eines Parkhauses sowie die städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Geländes der „Alten Feuerwache“ einschließlich Nachbargrundstücken im rückwärtigen Bereich der Hauptstraße. Des Weiteren ist eine Aufweitung des öffentlichen Verkehrsraums südlich der Hauptstraße beabsichtigt.

Der Bebauungsplan betrifft im Wesentlichen den Bereich südlich der Hauptstraße zwischen Ferrenbergstraße und Gnadenkirche sowie die Kreuzung Odenthaler Straße / Hauptstraße. Der Bebauungsplan setzt die genauen Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

III. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung für den

Bebauungsplan Nr. 2168 – Odenthaler Straße / Hauptstraße –

auf der Grundlage des Vorentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Die Beschlüsse des Planungsausschusses über den vorstehenden Bebauungsplan werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 2168 – Odenthaler Straße / Hauptstraße – wurde ein Vorentwurf erarbeitet, den die Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch interessierten Bürgern vorstellen und mit ihnen erörtern möchte.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Gladbach für die Öffentlichkeit kann eine solche Vorstellung und Erörterung nicht im üblichen Umfang stattfinden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353), können die Planunterlagen deshalb

vom 26.8.2021 bis zum 22.9.2021

online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Innerhalb dieses Zeitraums besteht im Sinne von § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot. Auf Anfrage können die Planunterlagen von der Stadt Bergisch Gladbach als Papierausdruck per Post zugeschickt werden.
Darüber hinaus kann eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und Erörterung der Planung im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, 5.OG zu folgenden Zeiten erfolgen: vormittags von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Dies ist pandemiebedingt nur nach vorheriger individueller Terminabstimmung bei der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach möglich. Wir bitten um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@2201f8578067437f9936991fe16e79a8stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1346, bei inhaltlichen Fragen zum Vorentwurf, zur Erörterung und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1314.

Während der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen zu den Planungsabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@c90a9c8912d24267bb7918b7c581da2cstadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1314) vorgebracht werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB). Innerhalb des Sanierungsgebietes Stadtmitte ist eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich (§ 144 Abs. 1 BauGB).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter: https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 10.08.2021

Frank Stein
Bürgermeister