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Beiträge und Gebühren

Übersicht über die aktuellen Beiträge und Gebühren


Das Abwasserwerk ist ein städtisches Sondervermögen. Seine Pflichtaufgabe ist das Sammeln, der Transport und die Behandlung des in der Stadt anfallenden Abwassers. Dazu müssen u.a. etwa 650 km Kanalnetz, eine Vielzahl an Sonderbauwerken und eine hochtechnisierte Kläranlage betrieben werden.

Diese Aufgabe muss das Abwasserwerk aus einem Gebührenhaushalt (also kostenrechnend) finanzieren. Jedes Jahr wird nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Gebührenbedarfskalkulation erstellt. Sie zeigt möglichst genau den zur Aufgabenerfüllung erwarteten Finanzbedarf. Auf ihrer Grundlage beschließen Fachausschuss und Rat die Gebühren und Beiträge - und zwar kostendeckend, weil der Haushalt der Stadt kein Geld zuzahlt.

Unterscheiden muss man zwischen Gebührenmaßstab (=Berechnungseinheit, z.B. m³ oder m²) und Gebührensatz (= Geldbetrag, der je Berechnungseinheit zu zahlen ist). Gebühren und Beiträge sorgen dafür, dass die Aufgaben des Abwasserwerks ordnungsgemäß und ununterbrochen erledigt werden können.