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Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Fachbereich Jugend und Soziales. Sie ist ein pädagogischer Fachdienst des Jugendamts. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende (14 bis 20 Jahre), die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
Aufgabe der JuHiS ist es, pädagogische Angebote zu vermitteln, mit dem Ziel der Vermeidung von neuen Straftaten und zur Entwicklung von positiven Zukunftsperspektiven. Dabei steht im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), der Erziehungsgedanke stets im Vordergrund, nicht der Strafgedanke.


Der Aufgabenbereich der Jugendhilfe im Strafverfahren:

  • Beratung und Begleitung von Jugendlichen und deren Eltern sowie Heranwachsende während des gesamten Jugendstrafverfahrens.
  • Pädagogische Unterstützungsmaßnahmen, zur Vermeidung der Wiederholung von Straftaten, werden mit den Beteiligten besprochen. 
  • Klärung der Notwendigkeit weiterer erzieherischer Hilfen. Bei Bedarf, Vermittlung an entsprechende Fachdienste.
  • Mitwirkung bei der Gerichtsverhandlung
  • Sie begleitet Jugendliche und Heranwachsende zur Hauptverhandlung.
  • Sie bringt im Jugendstrafverfahren die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkten zur Geltung.
  • Sie nimmt Stellung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit, bzw. zur sozialen Reife und macht Vorschläge zu den zu ergreifenden erzieherischen Maßnahmen.
  • Vermittlung und Überwachung der durch das Gericht auferlegten erzieherischen Maßnahmen, wie Schadenswiedergutmachung, Arbeitsauflagen, Täter-Opfer-Ausgleich, sozialer Trainingskurs u.v.m.
  • Anti-Gewalt-Training, Verkehrserziehungskurse und Betreuungsweisungen werden durch die Mitarbeiter/innen der JuHiS durchgeführt
  • Mitwirkung bei Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft (Diversionsverfahren), durch Vermittlung geeigneter pädagogischer Maßnahmen.
  • Beratung anderer Fachdienste
  •  Die JuHiS arbeitet unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht und übernimmt keine rechtsanwaltliche Funktion.
  • Mitwirkung in Haftsachen:
  • U-Haftvermeidung bei Haftentscheidung und Haftprüfungstermin ist Aufgabe der JuHiS.
  • Wenn U-Haftvermeidung durchführbar ist, vermittelt sie ggf. in eine geeignete Einrichtung der Jugendhilfe.
  • Die JuHiS hält den Kontakt während der U-Haft und Inhaftierung. Sie bietet Unterstützung bei der Haftentlassung.