Fundbüro
Entgegennahme von Fund- bzw. Verlustanzeigen sowie Entgegennahme/Ausgabe von Fundsachen
Wird eine Sache gefunden, von der angenommen werden kann, dass sie jemand verloren hat, muss dies dem Fundbüro werden, damit die Fundsache dem/der Eigentümer/in zurückgegeben werden kann.
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 Euro sind nicht anzeigepflichtig. Die Fundsachen werden erfasst, so dass - sollte etwas abhanden gekommen sein - beim Fundbüro eine entsprechende Auskunft eingeholt werden kann. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Sind diese verstrichen wird die Fundsache an den/die Finder/-in herausgegeben, nicht abgeholte Fundsachen werden versteigert. Der Termin kann aus der Tagespresse entnommen oder im Fundbüro erfragt werden.
Nachfragebescheinigung
Die Versicherung verlangt eine Bestätigung über die erfolglose Nachfrage eines gestohlenen Fahrrads beim Fundbüro. Die persönliche Vorsprache beim Fundbüro ist erforderlich. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt, es sei denn, das Fahrrad ist im Fundbüro abgegeben worden.
Hier können Sie schnell, bequem und jederzeit nach verlorenen Gegenständen suchen. Eine Liste zeigt alle abgegebenen Gegenstände der letzten 14 Tage an, und unter den einzelnen Rubriken wie Damenfahrrad oder Handy lassen sich auch die Gegenstände einsehen, die schon vor längerer Zeit abgegeben wurden.
Unterlagen
Finder/in
- Personalausweis oder Reisepass
Eigentümer/in
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache
- Nachweise über die Fundsache (z.B. Kopie, Foto, Rechnung)
Nachfragebescheinigung
- Beschreibung des Fahrrades, ggf. Eigentumsnachweis
- falls vorhanden: ausgefüllter Vordruck der Versicherung