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Übernehmen

Fundbüro

Entgegennahme von Fund- bzw. Verlustanzeigen sowie Entgegennahme/Ausgabe von Fundsachen

Nachfragebescheinigung

Die Versicherung verlangt eine Bestätigung über die erfolglose Nachfrage eines gestohlenen Fahrrads beim Fundbüro. Die persönliche Vorsprache beim Fundbüro ist erforderlich. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt, es sei denn, das Fahrrad ist im Fundbüro abgegeben worden.

Hier können Sie schnell, bequem und jederzeit nach verlorenen Gegenständen suchen. Eine Liste zeigt alle abgegebenen Gegenstände der letzten 14 Tage an, und unter den einzelnen Rubriken wie Damenfahrrad oder Handy lassen sich auch die Gegenstände einsehen, die schon vor längerer Zeit abgegeben wurden.

Unterlagen

Finder/in

  • Personalausweis oder Reisepass


Eigentümer/in

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache
  • Nachweise über die Fundsache (z.B. Kopie, Foto, Rechnung)


Nachfragebescheinigung

  • Beschreibung des Fahrrades, ggf. Eigentumsnachweis
  • falls vorhanden: ausgefüllter Vordruck der Versicherung