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Europawahl 2024

Europawahl
am 09.06.2024


Unterstützungsunterschriften können im Wahlbüro abgegeben werden (Stadt Bergisch Gladbach, Wahlbüro, Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach). Nach Erledigung werden die Formblätter an die auf der Rückseite angegebene Adresse der Partei oder Wählergruppe geschickt.

Formblätter können auch persönlich im Wahlbüro abgegeben werden.

Anträge für Deutsche im Ausland und Unionsbürger ab sofort online.

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl (Wahlvorschläge) erhalten Sie hier.

Sofern die den Wahlvorschlag einreichende Partei oder sonstige politische Vereinigung nicht im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten ist, sind dem Wahlvorschlag u.a. zusätzlich Unterstützungsunterschriften beizufügen.

Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Wahlberechtigung ist für die Europawahl 2024 erstmals auf 16 Jahre herabgesetzt worden. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
Die Unterstützungsunterschrift ist auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 EuWO zu leisten. Unterstützungsunterschriften dürfen erst gesammelt werden, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist.

Wahlwerbung zur Europawahl

Für die Wahlwerbung sind die Parteien und Wahlvorschlagsträger verantwortlich. Welche Regelungen zu beachten sind, entnehmen Sie bitte diesem Schreiben.