Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2496 - Schlodderdicher Weg -
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
Neubau einer Psychosomatischen Klinik
Was ist geplant?
Die Klinikum Oberberg GmbH plant im Stadtteil Gronau am Schlodderdicher Weg in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Klinik den Neubau einer Psychosomatischen Klinik für die Entzugsbehandlung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2496 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Klinikneubaus geschaffen werden.
Rechtliche Hinweise
Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Schlodderdeichs Wiese, einen Abschnitt eines Wanderweges in den Thielenbrucher Wald sowie einen Bereich zwischen dem Kantinengebäude der Gemeinnützigen Werkstätten Köln (GWK) am Schlodderdicher Weg 39 und der Strunde.
Zeitraum der Beteiligung: 29.9.2020 - 11.11.2020
Einsichtnahme in die Planunterlagen
Auf eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen durch Aushang wird aufgrund der aktuell geltenden Zugangsbeschränkungen für BürgerInnen zu den Rathäusern der Stadt Bergisch Gladbach und der nicht vorhersehbaren Covid 19-Situation gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) verzichtet.
Die Beteiligungsunterlagen (Plan und Begründung, Gutachten, umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit) finden Sie in der rechten Spalte.
Auf Anfrage können wir Ihnen die Planunterlagen auch als Papierausdruck, auf CD oder auf USB-Stick per Post zuschicken.
Ihre Stellungnahme
Art der Beteiligung: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (öffentliche Auslegung). Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung können Sie eine Stellungnahme zur Planung abgeben:
- schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach,
- per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder
- per Telefondiktat nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02202/14-1392 oder -1346.
Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.
Kontakt
Bei Fragen zur öffentlichen Auslegung, zur Anforderung der Planunterlagen per Post oder zur Vereinbarung eines Termins für die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift wenden Sie sich bitte an uns telefonisch unter der Durchwahl 02202/14-1392 (Herr Zampich, Sachbearbeiter) oder -1346 (Frau Zich, Geschäftsstelle) in der Zeit von montags bis freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie ergänzend montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr oder per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur Beteiligung können Sie der folgenden Bekanntmachung entnehmen.
Bekanntmachung
vom 21.09.2020
Amtliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg –
Bekanntmachung der Beschlüsse zur Fortsetzung des Verfahrens und zur Offenlage
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 16.06.2020 die folgenden Beschlüsse gefasst:
„ I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg –
unter Berücksichtigung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen.
II. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg –
mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“
Die Klinikum Oberberg GmbH plant im Stadtteil Gronau am Schlodderdicher Weg in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Klinik den Neubau einer Psychosomatischen Klinik für die Entzugsbehandlung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2496 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Klinikbau geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden Teilbereiche:
- die Schlodderdeichs Wiese,
- einen Abschnitt eines Wanderweges in den Thielenbrucher Wald sowie
- einen Bereich zwischen dem Kantinengebäude der Gemeinnützigen Werkstätten Köln am Schlodderdicher Weg 39 und der Strunde.
Das Plangebiet wird begrenzt durch den Thielenbrucher Wald im Norden und Westen, den Schlodderdicher Weg im Osten sowie die Strunde im Süden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.
© Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis – Katasteramt –
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Planunterlagen (Bebauungsplan mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Gutachten, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen) können
vom 29.9.2020 bis 11.11.2020
online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.
Auf einen Aushang wird aufgrund der aktuell geltenden Zugangsbeschränkungen für BürgerInnen zu den Rathäusern der Stadt Bergisch Gladbach und der nicht vorhersehbaren Covid 19-Situation gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) verzichtet.
Auf Anfrage können die Planunterlagen von der Stadt Bergisch Gladbach als Papierausdruck, auf CD oder auf USB-Stick per Post zugeschickt werden. Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der öffentlichen Auslegung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1392 oder -1346.
Es wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter dargelegt.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die zugleich die Grundlage für den Umweltbericht bilden:
Fachgutachten
• zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft (Landschaftspflegerischer Begleitplan),
• zum Artenschutz (insb. Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten wie Fledermäuse, Eisvögel, Herbstzeitlose, Gemüse-Lauch),
• zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (insb. Einrichtung eines Gewässerschutzstreifens),
• zur Entwässerung (insb. Versickerung Niederschläge, Rückhaltung bei Starkregen),
• zum Lärm (Bestand und Prognose für Verkehrs- und Gewerbelärm sowie Sportlärm des angrenzenden Bolzplatzes),
• zum Verkehr (Bestand und Prognose des Verkehrsaufkommens) und
• zum Baugrund.
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
• zum Eingriff in Natur und Landschaft (insb. Flächenverbrauch des Klinikgebäudes),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Biotopverbundes (insb. Austausch von in den benachbarten Schutzgebieten vorkommenden geschützten Arten wie z.B. Ringelnatter, Geburtshelferkröte, Zauneidechse),
• zum Vorkommen von geschützten Pflanzenarten (insb. Herbstzeitlosen, Orchideen),
• zum Vorkommen und zu Auswirkungen auf geschützte Tierarten (insb. Fledermäuse, Eidechsen, Vögel),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Naturschutzes der Biotopvernetzung und der Walderhaltung,
• zur Funktion der Schlodderdeichs Wiese für den Naturhaushalt, als Lebensraum und Erholungsfläche, für das Landschaftsbild und die Naturerfahrung,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Strunde (Gewässerschutzstreifen, Schadstoffeinträge, hydraulische Belastung),
• zum Grundwasserschutz (insb. Lage in der Wasserschutzzone III B der Wassergewin-nungsanlage Refrath, geringer Grundwasserflurabstand, Veränderung des Grundwas-serhaushaltes),
• zum Hochwasserrisiko,
• zur Funktion des Plangebietes hinsichtlich des Mikroklimas (insb. Frischluftaustausch, Kaltluftabfluss, Klimasenke),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit verkarstungsfähigem Gestein und Karbonatkarst,
• zum Vorkommen und zur Entsorgung von schlackehaltigen Auffüllungen,
• zur Lage des Plangebietes über zwei Bergwerksfeldern,
• zum Vorkommen von Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg und
• zur möglichen Gefährdung des Klinikbaus durch Erdbeben.
Stellungnahmen von der Öffentlichkeit
• zur Vereinbarkeit der Planung mit dem Landesentwicklungsplan NRW (insb. Freiraumschutz) und dem Regionalplan Köln (Darstellungen „regionaler Grünzug“ und „Freiraum- und Agrarbereich“),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Landschaftsschutzgebietes „Bergische Heideterasse“,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit dem städtischen Freiraumkonzept,
• zur Überplanung eines Naherholungsgebietes,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (insb. Verschlechterungsverbot, Renaturierungsziele für die Strunde, Einrichtung eines Gewäs-serschutzstreifens), dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz und den Vorgaben des § 31 Landeswassergesetz NRW,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit der „Blauen Richtlinie“ (insb. Erhalt eines Strahlur-sprungs und eines Entwicklungskorridors entlang der Strunde),
• zu Schadstoffeinträgen in die Strunde,
• zum Hochwasserschutz (Strunde als Hochwasserrisikogewässer, Plangebiet als Überschwemmungsgebiet),
• zum Vorkommen von geschützten Arten der Roten Liste (insb. Herbstzeitlose, Zwergfledermaus sowie weitere nicht nähere genannte Fledermaus- und Vogelarten),
• zum Biotopverbund (insb. Vereinbarkeit mit den Zielen zur Erhaltung der Strundeaue als Bestandteil eines Biotopverbundsystems, Bedeutung der Schlodderdeichs Wiese für die Biotopvernetzung Schluchter Heide/Thielenbruch),
• zum Schutz der Waldrandzone des Thielenbrucher Waldes,
• zur Überplanung eines klimarelevanten Freiraums für den Luftaustausch und als Verbindungsfläche zwischen zwei Kaltluftschneisen,
• zur Erhaltung der Luftqualität,
• zum Verkehr (insb. fehlendes Verkehrskonzept, Verkehrszunahme, Untersuchung von Verkehrsalternativen, Baustellenverkehr, Anzahl der Stellplätze, Beeinträchtigung der Menschen mit Behinderungen der Gemeinnützigen Werkstätten Köln) und
• zum Vorkommen schutzwürdiger Böden (Auengley).
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planabsichten insbe-sondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02202/14-1392 oder -1346 per Telefondiktat vorgebracht werden.
Hinweise
Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.
Sie erreichen uns telefonisch während des Auslegungszeitraums vormittags: montags bis freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW.
Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.
Bergisch Gladbach, den 16.09.2020 Lutz Urbach
Beteiligungsunterlagen
Plan und Begründung
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
Gutachten
- Artenschutzgutachten
- Baugrundgutachten
- Entwässerungskonzept
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Lärmgutachten
- Verkehrsgutachten
- Versickerungsgutachten
Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden
- T 01 Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelräumdienst
- T 01 Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelräumdienst (Anschreiben)
- T 03 Strundeverband
- T 07 Bezirksregierung Arnsberg
- T 09 Rheinisch-Bergischer Kreis
- T 11 Landesbüro der Naturschutzverbände
- T 12 Stadt Köln
- T 13 Westnetz
- T 14 Geologischer Dienst NRW
Umweltbezogene Stellungnahmen der BürgerInnen
- BürgerIn 1-12
- BürgerIn 13-24