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Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg –

Bekanntmachung vom 29.10.2022

Amliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg –
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses


Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 auf der Rechtsgrundlage des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg – als Satzung beschlossen.

Es ist beabsichtigt, im Stadtteil Gronau auf der Schlodderdeichs Wiese hinter dem Betriebsgelände der Gemeinnützigen Werkstätten Köln eine Akutstation der Psychosomatischen Klinik Bergisch Gladbach für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen zu errichten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 1,3 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

© Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis – Katasteramt –

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates über die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Satzung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird beim Fachbereich 6 - Stadtplanung im Rathaus Bensberg, Zi. 512 oder 514, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten bereitgehalten. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Über den Inhalt der Satzung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Alle DIN-Normen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, werden an gleicher Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.

Hinweise


1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch die Aufstellung einer Satzung eintreten sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

3. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) während des Satzungsverfahrens kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bergisch Gladbach, den 27.10.2022
Frank Stein
Bürgermeister

Bekanntmachung vom 06. November 2021

Amtliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg –
Bekanntmachung des Beschlusses über die erneute Offenlage

Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 den folgenden Beschluss gefasst:

„I. Der Planungsausschuss beschließt über die zum Entwurf des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg –
im Rahmen der Offenlage abgegebenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen 1 und 2.

II. Der Planungsausschuss beschließt, den überarbeiteten Entwurf des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg –
mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.“

Die Klinikum Oberberg GmbH plant im Stadtteil Gronau am Schlodderdicher Weg in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Klinik den Neubau einer Psychosomatischen Klinik für die Entzugsbehandlung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2496 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Klinikbau geschaffen werden. Änderungen des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplans machen eine erneute Offenlage erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden Teilbereiche:
• die Schlodderdeichs Wiese,
• einen Abschnitt eines Wanderweges in den Thielenbrucher Wald sowie
• einen Bereich zwischen dem Kantinengebäude der Gemeinnützigen Werkstätten Köln am Schlodderdicher Weg 39 und der Strunde.
Das Plangebiet wird begrenzt durch den Thielenbrucher Wald im Norden und Westen, den Schlodderdicher Weg im Osten sowie die Strunde im Süden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

© Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis – Katasteramt –

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Gladbach für die Öffentlichkeit kann eine solche Einsichtnahmemöglichkeit nicht im üblichen Umfang gewährleistet werden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – Plan-SiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353), können die Planunterlagen deshalb in der Zeit

vom 16.11.2021 bis 17.12.2021


online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Innerhalb dieses Zeitraums besteht im Sinne von § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot. Auf Anfrage können die Planunterlagen als Papierausdruck per Post oder auf CD oder USB-Stick bei begründetem Bedarf zugeschickt werden.

Zudem können Sie unter Einhaltung der Corona-Vorschriften (sog. 3 G-Nachweis, Niederschrift Ihrer Kontaktdaten, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) nach vorheriger Vereinbarung eines Termins die Planunterlagen im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, 5.OG zu folgenden Zeiten einsehen: vormittags von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1392 oder -1346. Bei inhaltlichen Fragen zum Entwurf des Bebauungsplanes und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1392.

Es wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter dargelegt. Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Fachgutachten
• zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft (Landschaftspflegerischer Begleitplan),
• zum Artenschutz (insb. Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten wie Fledermäuse, Eisvögel, Herbstzeitlose, Gemüse-Lauch),
• zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (insb. Einrichtung eines Gewässerschutzstreifens),
• zur Entwässerung (insb. Versickerung Niederschläge, Rückhaltung bei Starkregen),
• zum Lärm (Bestand und Prognose für Verkehrs- und Gewerbelärm sowie Sportlärm des angrenzenden Bolzplatzes),
• zum Verkehr (Bestand und Prognose des Verkehrsaufkommens) und
• zum Baugrund.

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
• zum Eingriff in Natur und Landschaft (insb. Flächenverbrauch des Klinikgebäudes),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Biotopverbundes (insb. Austausch von in den benachbarten Schutzgebieten vorkommenden geschützten Arten wie z.B. Ringelnatter, Geburtshelferkröte, Zauneidechse),
• zum Vorkommen von geschützten Pflanzenarten (insb. Herbstzeitlosen, Orchideen),
• zum Vorkommen und zu Auswirkungen auf geschützte Tierarten (insb. Fledermäuse, Eidechsen, Vögel),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Naturschutzes der Biotopvernetzung und der Walderhaltung,
• zur Funktion der Schlodderdeichs Wiese für den Naturhaushalt, als Lebensraum und Erholungsfläche, für das Landschaftsbild und die Naturerfahrung,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Strunde (Gewässerschutzstreifen, Schadstoffeinträge, hydraulische Belastung),
• zum Grundwasserschutz (insb. Lage in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Refrath, geringer Grundwasserflurabstand, Veränderung des Grundwasserhaushaltes),
• zum Hochwasserrisiko,
• zur Funktion des Plangebietes hinsichtlich des Mikroklimas (insb. Frischluftaustausch, Kaltluftabfluss, Klimasenke),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit verkarstungsfähigem Gestein und Karbonatkarst,
• zum Vorkommen und zur Entsorgung von schlackehaltigen Auffüllungen,
• zur Lage des Plangebietes über zwei Bergwerksfeldern,
• zum Vorkommen von Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg und
• zur möglichen Gefährdung des Klinikbaus durch Erdbeben.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit
• zur Vereinbarkeit der Planung mit dem Landesentwicklungsplan NRW (insb. Freiraumschutz) und dem Regionalplan Köln (Darstellungen „regionaler Grünzug“ und „Freiraum- und Agrarbereich“),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Landschaftsschutzgebietes „Bergische Heideterasse“,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit dem städtischen Freiraumkonzept,
• zur Überplanung eines Naherholungsgebietes,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (insb. Verschlechterungsverbot, Renaturierungsziele für die Strunde, Einrichtung eines Gewässerschutzstreifens), dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz und den Vorgaben des § 31 Landeswassergesetz NRW,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit der „Blauen Richtlinie“ (insb. Erhalt eines Strahlursprungs und eines Entwicklungskorridors entlang der Strunde),
• zu Schadstoffeinträgen in die Strunde,
• zum Hochwasserschutz (Strunde als Hochwasserrisikogewässer, Plangebiet als Überschwemmungsgebiet),
• zum Vorkommen von geschützten Arten der Roten Liste (insb. Herbstzeitlose, Zwergfledermaus sowie weitere nicht nähere genannte Fledermaus- und Vogelarten),
• zum Biotopverbund (insb. Vereinbarkeit mit den Zielen zur Erhaltung der Strundeaue als Bestandteil eines Biotopverbundsystems, Bedeutung der Schlodderdeichs Wiese für die Biotopvernetzung Schluchter Heide/Thielenbruch),
• zum Schutz der Waldrandzone des Thielenbrucher Waldes,
• zur Überplanung eines klimarelevanten Freiraums für den Luftaustausch und als Verbindungsfläche zwischen zwei Kaltluftschneisen,
• zur Erhaltung der Luftqualität,
• zum Verkehr (insb. fehlendes Verkehrskonzept, Verkehrszunahme, Untersuchung von Verkehrsalternativen, Baustellenverkehr, Anzahl der Stellplätze, Beeinträchtigung der Menschen mit Behinderungen der Gemeinnützigen Werkstätten Köln) und
• zum Vorkommen schutzwürdiger Böden (Auengley).

Während der erneuten öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1392) vorgebracht werden.

Hinweise


Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Sie erreichen uns telefonisch während des Auslegungszeitraums vormittags: montags bis freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Stellungnahmen, die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 31.10.2021
Frank Stein
Bürgermeister

Erste Öffentliche Auslegung vom 29.09.2020 - 11.11.2020

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2496 - Schlodderdicher Weg -
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) 

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Schlodderdeichs Wiese, einen Abschnitt eines Wanderweges in den Thielenbrucher Wald sowie einen Bereich zwischen dem Kantinengebäude der Gemeinnützigen Werkstätten Köln (GWK) am Schlodderdicher Weg 39 und der Strunde.
Zeitraum der Beteiligung: 29.9.2020 - 11.11.2020

Einsichtnahme in die Planunterlagen

Auf eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen durch Aushang wird aufgrund der aktuell geltenden Zugangsbeschränkungen für BürgerInnen zu den Rathäusern der Stadt Bergisch Gladbach und der nicht vorhersehbaren Covid 19-Situation gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) verzichtet.

Die Beteiligungsunterlagen (Plan und Begründung, Gutachten, umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit) finden Sie in der rechten Spalte.

Auf Anfrage können wir Ihnen die Planunterlagen auch als Papierausdruck, auf CD oder auf USB-Stick per Post zuschicken.

Ihre Stellungnahme

Art der Beteiligung: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (öffentliche Auslegung). Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung können Sie eine Stellungnahme zur Planung abgeben:

  • schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach,
  • per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder
  • per Telefondiktat nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02202/14-1392 oder -1346.


Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.

Kontakt

Bei Fragen zur öffentlichen Auslegung, zur Anforderung der Planunterlagen per Post oder zur Vereinbarung eines Termins für die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift wenden Sie sich bitte an uns telefonisch unter der Durchwahl 02202/14-1392 (Herr Zampich, Sachbearbeiter) oder -1346 (Frau Zich, Geschäftsstelle) in der Zeit von montags bis freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie ergänzend montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr oder per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Beteiligung können Sie der folgenden Bekanntmachung entnehmen.


Bekanntmachung

vom 21.09.2020

Amtliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg –
Bekanntmachung der Beschlüsse zur Fortsetzung des Verfahrens und zur Offenlage

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 16.06.2020 die folgenden Beschlüsse gefasst:

„ I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg –
unter Berücksichtigung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen.

II. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg –
mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Die Klinikum Oberberg GmbH plant im Stadtteil Gronau am Schlodderdicher Weg in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Klinik den Neubau einer Psychosomatischen Klinik für die Entzugsbehandlung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2496 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Klinikbau geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden Teilbereiche:

  • die Schlodderdeichs Wiese,
  • einen Abschnitt eines Wanderweges in den Thielenbrucher Wald sowie
  • einen Bereich zwischen dem Kantinengebäude der Gemeinnützigen Werkstätten Köln am Schlodderdicher Weg 39 und der Strunde.

Das Plangebiet wird begrenzt durch den Thielenbrucher Wald im Norden und Westen, den Schlodderdicher Weg im Osten sowie die Strunde im Süden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

© Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis – Katasteramt –

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Planunterlagen (Bebauungsplan mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Gutachten, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen) können

vom 29.9.2020 bis 11.11.2020

online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Auf einen Aushang wird aufgrund der aktuell geltenden Zugangsbeschränkungen für BürgerInnen zu den Rathäusern der Stadt Bergisch Gladbach und der nicht vorhersehbaren Covid 19-Situation gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) verzichtet.

Auf Anfrage können die Planunterlagen von der Stadt Bergisch Gladbach als Papierausdruck, auf CD oder auf USB-Stick per Post zugeschickt werden. Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der öffentlichen Auslegung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1392 oder -1346.

Es wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter dargelegt.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die zugleich die Grundlage für den Umweltbericht bilden:

Fachgutachten
• zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft (Landschaftspflegerischer Begleitplan),
• zum Artenschutz (insb. Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten wie Fledermäuse, Eisvögel, Herbstzeitlose, Gemüse-Lauch),
• zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (insb. Einrichtung eines Gewässerschutzstreifens),
• zur Entwässerung (insb. Versickerung Niederschläge, Rückhaltung bei Starkregen),
• zum Lärm (Bestand und Prognose für Verkehrs- und Gewerbelärm sowie Sportlärm des angrenzenden Bolzplatzes),
• zum Verkehr (Bestand und Prognose des Verkehrsaufkommens) und
• zum Baugrund.

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
• zum Eingriff in Natur und Landschaft (insb. Flächenverbrauch des Klinikgebäudes),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Biotopverbundes (insb. Austausch von in den benachbarten Schutzgebieten vorkommenden geschützten Arten wie z.B. Ringelnatter, Geburtshelferkröte, Zauneidechse),
• zum Vorkommen von geschützten Pflanzenarten (insb. Herbstzeitlosen, Orchideen),
• zum Vorkommen und zu Auswirkungen auf geschützte Tierarten (insb. Fledermäuse, Eidechsen, Vögel),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Naturschutzes der Biotopvernetzung und der Walderhaltung,
• zur Funktion der Schlodderdeichs Wiese für den Naturhaushalt, als Lebensraum und Erholungsfläche, für das Landschaftsbild und die Naturerfahrung,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Strunde (Gewässerschutzstreifen, Schadstoffeinträge, hydraulische Belastung),
• zum Grundwasserschutz (insb. Lage in der Wasserschutzzone III B der Wassergewin-nungsanlage Refrath, geringer Grundwasserflurabstand, Veränderung des Grundwas-serhaushaltes),
• zum Hochwasserrisiko,
• zur Funktion des Plangebietes hinsichtlich des Mikroklimas (insb. Frischluftaustausch, Kaltluftabfluss, Klimasenke),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit verkarstungsfähigem Gestein und Karbonatkarst,
• zum Vorkommen und zur Entsorgung von schlackehaltigen Auffüllungen,
• zur Lage des Plangebietes über zwei Bergwerksfeldern,
• zum Vorkommen von Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg und
• zur möglichen Gefährdung des Klinikbaus durch Erdbeben.

Stellungnahmen von der Öffentlichkeit
• zur Vereinbarkeit der Planung mit dem Landesentwicklungsplan NRW (insb. Freiraumschutz) und dem Regionalplan Köln (Darstellungen „regionaler Grünzug“ und „Freiraum- und Agrarbereich“),
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Landschaftsschutzgebietes „Bergische Heideterasse“,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit dem städtischen Freiraumkonzept,
• zur Überplanung eines Naherholungsgebietes,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (insb. Verschlechterungsverbot, Renaturierungsziele für die Strunde, Einrichtung eines Gewäs-serschutzstreifens), dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz und den Vorgaben des § 31 Landeswassergesetz NRW,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit der „Blauen Richtlinie“ (insb. Erhalt eines Strahlur-sprungs und eines Entwicklungskorridors entlang der Strunde),
• zu Schadstoffeinträgen in die Strunde,
• zum Hochwasserschutz (Strunde als Hochwasserrisikogewässer, Plangebiet als Überschwemmungsgebiet),
• zum Vorkommen von geschützten Arten der Roten Liste (insb. Herbstzeitlose, Zwergfledermaus sowie weitere nicht nähere genannte Fledermaus- und Vogelarten),
• zum Biotopverbund (insb. Vereinbarkeit mit den Zielen zur Erhaltung der Strundeaue als Bestandteil eines Biotopverbundsystems, Bedeutung der Schlodderdeichs Wiese für die Biotopvernetzung Schluchter Heide/Thielenbruch),
• zum Schutz der Waldrandzone des Thielenbrucher Waldes,
• zur Überplanung eines klimarelevanten Freiraums für den Luftaustausch und als Verbindungsfläche zwischen zwei Kaltluftschneisen,
• zur Erhaltung der Luftqualität,
• zum Verkehr (insb. fehlendes Verkehrskonzept, Verkehrszunahme, Untersuchung von Verkehrsalternativen, Baustellenverkehr, Anzahl der Stellplätze, Beeinträchtigung der Menschen mit Behinderungen der Gemeinnützigen Werkstätten Köln) und
• zum Vorkommen schutzwürdiger Böden (Auengley).

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planabsichten insbe-sondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02202/14-1392 oder -1346 per Telefondiktat vorgebracht werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Sie erreichen uns telefonisch während des Auslegungszeitraums vormittags: montags bis freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 16.09.2020 Lutz Urbach

Beteiligungsunterlagen

Plan und Begründung

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung

Gutachten

- Artenschutzgutachten
- Baugrundgutachten
- Entwässerungskonzept
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Lärmgutachten
- Verkehrsgutachten
- Versickerungsgutachten

Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden

- T 01 Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelräumdienst
- T 01 Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelräumdienst (Anschreiben)
- T 03 Strundeverband
- T 07 Bezirksregierung Arnsberg
- T 09 Rheinisch-Bergischer Kreis
- T 11 Landesbüro der Naturschutzverbände
- T 12 Stadt Köln
- T 13 Westnetz
- T 14 Geologischer Dienst NRW

Umweltbezogene Stellungnahmen der BürgerInnen

- BürgerIn 1-12
- BürgerIn 13-24