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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bergisch Gladbach ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung kommt den Vorgaben des §4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) nach.

Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website www.bergischgladbach.de und alle ihren dazu zugehörigen Unterseiten.

Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist derzeit teilweise barrierefrei, gemäß den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW). Die Anforderungen der EN 301 549 (V3.2.1) in Verbindung mit den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA werden derzeit schrittweise umgesetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte:
• PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei
• Einige Formulare sind nicht vollständig tastaturbedienbar
• Videos enthalten zum Teil keine Untertitel
• Kartenanwendungen sind für Screenreader schwer nutzbar

Begründung
Die Website basiert auf einem älteren Content-Management-System. Eine vollständige Umstellung würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen (§ 10a Abs. 2 BGG NRW). Eine Überarbeitung der Barrierefreiheit wird mit dem kommenden Relaunch der Website geplant.

Feedback und Kontakt
Wir möchten Barrieren abbauen. Wenn Sie auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: pressebuero@stadt-gl.de

Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.