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Integrationsrat
ab 01. November 2025 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Was macht ein Integrationsrat / Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration?

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit internationaler Familiengeschichte in Bergisch Gladbach. Er ist ein demokratisch gewähltes Fachgremium des Rates, das sich für Chancengerechtigkeit, Vielfallt und gesellschaftliche Teilhabe einsetzt. 

Der Ausschuss berät den Rat, die Ausschüsse den Bürgermeister in allen Angelegenheiten, die Mitbürgerinnen und Mitbürger mit internationaler Familiengeschichte betreffen. Der Ausschuss kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt Bergisch Gladbach befassen, die Menschen mit internationaler Familiengeschichte betreffen. Hierzu ergreift er Initiativen, stellt Anträge und gibt Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen ab.

Der Ausschuss soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder dem Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.

Handlungsfelder

Politische Partizipation

Der Ausschuss für Chacegerechtigkeit und Integration ist das politische Gremium, in dem die Interessen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte in die Kommunalpolitik hinein vertreten werden. Das kommunale Wahlrecht für alle auf Dauer in der Bundesrepublik lebenden Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist ein anzustrebendes Ziel. 

Förderung der Antidiskriminierungsarbeit

In einer multikulturellen Stadt wie Bergisch Gladbach besteht Bedarf für eine kommunale Antidiskriminierungsarbeit.

Förderung von Migrantenselbstorganisationen

Der Ausschuss und die Migrantenorganisationen sind vor Ort Partner beim Einsatz für die Interessen der Menschen mit internationaler Familiengeschichte und für ein friedliches, gleichberechtigtes Zusammenleben von Mehrheitsgesellschaft und Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Eine enge Zusammenarbeit ist deshalb erforderlich, weil hierdurch die Migrantenorganisationen ihre kommunal relevanten Forderungen in die Politik einbringen und andererseits das Gremium von den Erfahrungen und Kenntnissen der Migrantenorganisationen profitieren kann. 

Dialog der Religionen und interkulturelle Verständigung

Der Ausschuss setzt sich für einen Dialog der Religionen ein, der eine gleichberechtigte Religionsausübung bei gegenseitiger Akzeptanz ermöglicht. Gemeinsame Aktionen, z.B. innerhalb der Interkulturellen Woche bilden hierfür eine gute Grundlage. Er setzt Projekte zur Förderung der Verständigung zwischen verschiedenen Kulturen um.

Organisation von Veranstaltungen und Informationsangeboten

Der Ausschuss organisiert Veranstaltungen und Feiern zu integrationsrelevanten Themen, wie zum Beispiel die Einbürgerungsfeiern.

Förderung von Spracherwerb 

Für eine spätere schulische und berufliche Lebenslaufbahn der Kinder mit internationaler Familiengeschichte spielt die Frühförderung im Erziehungs- und Bildungssystem eine besondere Rolle. So fördert der Ausschuss Maßnahmen, die den Spracherwerb von Grundschulkindern unterstützt. 

Maßnahmenprogramm Übergang Schule/Beruf

Der Ausschuss fördert Maßnahmen im Bereich Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf, die  insbesondere Jugendlichen mit internationaler Familiengeschichte unterstützen.

Seniorenarbeit

Zunehmend erreichen die "Gastarbeiter der ersten Stunde" das Rentenalter. Deshalb wird sich der Ausschuss gemeinsam mit der Fachstelle Älterwerden damit beschäftigen, wie die Seniorinnen und Senioren mit internationaler Familiengeschichte Teil der Seniorenarbeit der Stadt werden können.

Verbesserung der Lebenssituation von Asylbewerber/innen und (Flüchtlingen)

Eine menschenwürdige Behandlung der Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist ein besonderes Anliegen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration.

Öffentlichkeitsarbeit

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration engagiert sich dafür, dass seine Aktivitäten in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. 

Gesetzliche Grundlagen des Ausschusses für Chancehgerechtigkeit und Integration ab 01. November 2025

Die Aufgaben und Rechte des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration sind in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 27 GO NRW) festgelegt.

Danach vertritt er in erster Linie die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner mit internationaler Familiengeschichte in Bergisch Gladbach.

Er ist somit Bestandteil im Prozess des politischen Willensbildungsprozesses. Seine Anregungen und Stellungnahmen müssen auf Antrag vom Stadtrat und/oder in den Ausschüssen behandelt werden. 

Aber auch der Bürgermeister, Rat und Ausschüsse können sich an den Ausschuss wenden und diesen zu Stellungnahmen auffordern.

Gewählte Mitglieder des Integrationsrates ab 14.09.2025


Vom Rat bestellte Mitglieder des Integrationsrates

werden in der 1. Sitzung des Rates gewählt

Amtliche Wahlergebnisse der Wahl des Integrationsrates vom 14. September 2025



Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Wahlbüros der Stadt Bergisch Gladbach. Bitte klicken Sie hier.

Integrationskonzept 2020 - 2025

Vom Intergrationsrat geförderte Projekte: