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Amtsblatt

Die Hauptsatzung der Stadt Bergisch Gladbach sah bislang vor, dass öffentliche Bekanntmachungen, die per Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch die Veröffentlichung in den beiden Tageszeitungen Kölner Stadt-Anzeiger und Bergische Landeszeitung vollzogen werden.

Der Stadtrat hat nun in seiner Sitzung am Dienstag, den 28. März 2023, beschlossen, ab dem 1. April 2023 für öffentliche Bekanntmachungen ein „digitales Amtsblatt“ zu nutzen. Die städtischen Bekanntmachungen gelten somit ab diesem Datum als vollzogen, wenn sie unter dieser Rubrik auf den städtischen Internet-Seiten veröffentlicht wurden. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bergisch Gladbach wird entsprechend geändert.

Neben einer deutlichen Entlastung des städtischen Haushaltes bietet das neue Verfahren auch die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, einzelne Bekanntmachungen einfach online aufzufinden.

Bebauungsplanverfahren und andere offizielle Bekanntmachungen, die aufgrund spezieller Rechtsvorschriften in gedruckter Form zu veröffentlichen sind, werden weiterhin auch an anderer Stelle (öffentliche Medien) bekanntgemacht.

Zusätzlich liegt eine gedruckte Version des jeweils aktuellen Amtsblattes während der städtischen Öffnungszeiten an folgenden Orten aus:

• Historisches Rathaus Bergisch Gladbach, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach
• Technisches Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz 1, 51429 Bergisch Gladbach

Der Tag der Bekanntmachung ist das jeweilige Erscheinungsdatum des Amtsblattes.

Hinweise zur Veröffentlichung:

Veröffentlicht wird hier die jeweils aktuelle Ausgabe des Amtsblattes, welches "öffentliche Zustellungen" enthalten kann. Öffentliche Zustellungen werden in der digitalen Version gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach der jeweils vorgeschriebenen Veröffentlichungsfrist von der Internetseite der Stadt Bergisch Gladbach gelöscht.

Digitales Amtsblatt