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Aktueller Hinweis

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und nicht zuletzt auch der Schonung von Papierressourcen erfolgte eine Umstellung der jährlich zugesandten Zweitwohnungsteuerbescheide, Hundesteuerbescheide und Gewerbesteuer auf Dauerbescheide. Gesonderte Bescheide werden deshalb nur noch bei Änderungen oder Abmeldungen erstellt. Die sogenannten „Dauerbescheide“ wurden erstmals zu Beginn des Jahres 2023 versendet.

Aus den zuletzt zugegangenen Bescheiden können die Fälligkeiten für die Folgejahre (Fälligkeitstermine in künftigen Jahren) entnommen werden.

Helfen Sie Zeit und Kosten sparen! - Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift rechtzeitig
Insbesondere am Jahresanfang können viele Bescheide auf Grund falscher Anschriften nicht zugestellt werden. Da keine automatische Übermittlung der neuen Anschrift durch die Einwohnermeldeämter erfolgt, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, einen Wohnungswechsel dem Team Kommunalsteuern schriftlich schnellstmöglich mitzuteilen, vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Zuständigkeiten in der Abteilung Kommunalsteuern

Grundsteuer und Gewerbesteuer


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Kommunalsteuern