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Aktueller Hinweis

Pressemitteilungen zu den geänderten Steuerbescheiden vom 10.07.2026 aufgrund der Hebesatzerhöhung:
15.06.2026 - Anpassung der Grundsteuer B und Gewerbesteuer – Rückwirkende Jahressteuerbescheide werden im Juli versandt
08.07.2026 - Stadt Bergisch Gladbach informiert über Anpassung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer

Helfen Sie Zeit und Kosten sparen! - Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift rechtzeitig

Insbesondere am Jahresanfang können viele Bescheide auf Grund falscher Anschriften nicht zugestellt werden. Da keine automatische Übermittlung der neuen Anschrift durch die Einwohnermeldeämter erfolgt, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, einen Wohnungswechsel dem Team Kommunalsteuern schriftlich schnellstmöglich mitzuteilen, vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und nicht zuletzt auch der Schonung von Papierressourcen erfolgte eine Umstellung der jährlich zugesandten Zweitwohnungsteuerbescheide, Hundesteuerbescheide und Gewerbesteuer auf Dauerbescheide. Gesonderte Bescheide werden deshalb nur noch bei Änderungen oder Abmeldungen erstellt. Die sogenannten „Dauerbescheide“ wurden erstmals zu Beginn des Jahres 2023 versendet. Aus den zuletzt zugegangenen Bescheiden können die Fälligkeiten für die Folgejahre (Fälligkeitstermine in künftigen Jahren) entnommen werden.

Zuständigkeiten in der Abteilung Kommunalsteuern

Grundsteuer und Gewerbesteuer


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