Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Bebauungspläne im Verfahren

+++ Die Offenlage zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6130 - Alte Marktstraße - ist abgelaufen. Die Beteiligung war zwischen dem 14.01.2021 und dem 26.02.2021 möglich. +++

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6130 - Alte Marktstraße -
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) 

Geltungsbereich

Das Plangebiet wird im Norden durch die Alte Marktstraße, im Osten durch Wohnbebauung, im Süden durch den Kirchfelder Bach und im Westen durch eine Waldfläche begrenzt.

Zeitraum der Beteiligung

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 14.01.2021 bis zum 26.02.2021 statt.

Einsichtnahme in die Planunterlagen

Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Beteiligung durch Aushang im normalen Umfang nicht möglich. Stattdessen können die Planunterlagen (Bebauungsplanentwurf, Textliche Festsetzungen, Begründung, Gutachten, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen) in der rechten Spalte runtergeladen werden.
Auf Anfrage können wir Ihnen die Planunterlagen auch per Post als Papierausdruck, auf CD oder USB-Stick zusenden.
Darüber hinaus ist eine persönliche Einsichtnahme im Rathaus Bensberg nach voriger Terminvereinbarung weiterhin möglich.

Ihre Stellungnahme

Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung können Sie eine Stellungnahme zur Planung abgeben:
• schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach,
• per E-Mail an stadtplanung@15958645e69f4ec58a7458edbd3cfca3stadt-gl.de oder
• per Niederschrift persönlich nach voriger Terminvereinbarung oder telefonisch unter 02202/14-1206.

Kontakt

Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der öffentlichen Auslegung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@5666a0aa3e8c44eda50dae603c5c4599stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1515. Bei inhaltlichen Fragen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an Desiree7e240912315c40209d35e42dfa4294b9.Frei@51e75398af2a48a89d437e50f365e3f9stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1206.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Beteiligung können Sie der folgenden Bekanntmachung entnehmen.

Amtliche Bekanntmachung vom 06.01.2021

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 6130 – Alte Marktstraße –
Bekanntmachung des Beschlusses zur Offenlage

Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

I. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6130 – Alte Marktstraße –
unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) fortzusetzen.

II. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6130 – Alte Marktstraße –
mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für 23 Einfamilienhäuser, ein Mehrfamilienhaus sowie eine öffentliche Spielfläche im Nordwesten von Refrath geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Norden durch die Alte Marktstraße, im Osten durch angrenzende Wohnbebauung, im Süden durch den Kirchfelder Bach und im Westen durch eine Waldfläche begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Gladbach für die Öffentlichkeit kann eine solche Einsichtnahmemöglichkeit nicht im üblichen Umfang gewährleistet werden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – Plan-SiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) können die Planunterlagen deshalb

vom 14.01.2021 bis zum 26.02.2021

online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Innerhalb dieses Zeitraums besteht im Sinne von § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot. Auf Anfrage können die Planunterlagen von der Stadt Bergisch Gladbach als Papierausdruck oder auf CD oder USB-Stick per Post zugeschickt werden.
Darüber hinaus kann eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, 5.OG zu folgenden Zeiten erfolgen: vormittags von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Dies ist pandemiebedingt nur nach vorheriger individueller Terminabstimmung bei der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach möglich. Wir bitten um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der öffentlichen Auslegung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@057471df28de4b40a95ce53f3c522816stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1515. Bei inhaltlichen Fragen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-plans und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an Desiree5b09a0864ffd44f0a81a11b2d0219af7.Frei@4ec95fbc56d94a7ea07afbc3d775773fstadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1206.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planungsabsichten ins-besondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@0f10af4180744fd881072e10ed571af3stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1206) vorgebracht werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.

Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter: https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.


Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.


Bergisch Gladbach, den 17.12.2020
Frank Stein
Bürgermeister