Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss). Die Bearbeitung von Anträgen auf die Gewährung von Wohngeld erfolgt nach den Wohngeldgesetz. Die letzte aktuelle Änderung des Wohngeldgesetzes auch mit deutlichen Verbesserungen erfolgte im Dezember 2019 für die Zeit ab dem 01.01.2020.
Als Mieter/in einer Wohnung oder Eigentümer/in eines Hauses oder Eigentumswohnung können Sie aufgrund der Einkommenssituation Ihres Haushaltes Wohngeld beantragen.
Generell ausgeschlossen vom Wohngeld sind Empfänger von Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung.
Grundsätzliche Informationen zum Wohngeld und die individuellen Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle.
Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen wegen des Coronavirus ist eine persönliche Vorsprache bei der Wohngeldstelle nicht möglich. Sie können sich aber gerne telefonisch, schriftlich oder per Mail über einen möglichen Anspruch auf Wohngeld beraten lassen.
Sie müssen hierfür das komplett Einkommen des Haushaltes angeben (Brutto wie netto), sowie die Miethöhe und –zusammensetzung oder die Belastung.
Auf Anfrage erhalten Sie die erforderlichen Antragsvordrucke bei den unten genannten Kolleginnen der Wohngeldstelle, ebenso wie die Auskunft welche Unterlagen zum Antrag benötigt werden.
Eine Einstellung der Vordrucke auf unserer Homepage ist z.Zt. nicht möglich.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bietet einen Wohngeldrechner an, der Sie im Anschluss an die Berechnung zu dem entsprechenden Online-Antragsvordruck führt.
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Unterlagen
- Die für Ihren Fall notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der Wohngeldstelle - bitte hierfür Einkommens-, Miet- oder Belastungsnachweise bereithalten.
Formulare & Informationen