Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei Eigentum (Lastenzuschuss). Die Bearbeitung von Anträgen auf die Gewährung von Wohngeld erfolgt nach dem Wohngeldgesetz.
Als Mieter/in einer Wohnung oder Eigentümer/in eines Hauses oder einer Eigentumswohnung können Sie aufgrund der Einkommenssituation Ihres Haushaltes Wohngeld beantragen. Generell ausgeschlossen vom Wohngeld sind die Empfänger von Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung.
Grundsätzliche Informationen zum Wohngeld und die individuellen Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle. Sie können sich persönliche bei der Wohngeldstelle über einen möglichen Anspruch auf Wohngeld beraten lassen. Wichtig hierfür ist, dass Sie die kompletten Einkommensnachweise des Haushalts, sowie die aktuelle Miete oder Belastung mitbringen. Sie erhalten dann auch vor Ort die notwendigen Antragsunterlagen. Neue Antragsvordrucke können zur Zeit nicht eingestellt werden, da die Verlage noch keine zur Verfügung gestellt haben.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr bietet außerdem einen Wohngeldrechner an, der Auskunft über einen möglichen Wohngeldanspruch geben kann. Da das Berechnen über diesen Rechner in der Vergangenheit oft zu falschen Ergebnissen führte, verweisen wir auf die Beratung bei der Wohngeldstelle.
Unterlagen
- Die für Ihren Fall notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der Wohngeldstelle - bitte hierfür Einkommens-, Miet- oder Belastungsnachweise mitbringen.
Formulare & Informationen
Weiterführende Links