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Bebauungsplan Nr. 28 Teil 3 - Stadtmitteprojekt - 3. Änderung

Bekanntmachung vom 21.12.2021

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 28 Teil 3 – Stadtmitteprojekt – 3. Änderung
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung

Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 02.12.2021 den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Bebauungsplan Nr. 28 Teil 3 – Stadtmitteprojekt – 3. Änderung
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Unterbringung von Büroräumen für die städtische Verwaltung im Gebäude der RheinBerg-Passage am S-Bahnhof Bergisch Gladbach zu schaffen.“

Die Stadt Bergisch Gladbach benötigt aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs der Stadthäuser am Konrad-Adenauer-Platz neue Büroräume für einen Teil der Beschäftigte der Stadtverwaltung. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 Teil 3, 3. Änderung sollen die Voraussetzungen für eine Umnutzung und Aufstockung der Einzelhandelsimmobilie Rhein-Berg-Passage geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück der Rhein-Berg-Passage (Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße 14) am S-Bahnhof Bergisch Gladbach sowie Teilflächen der das Grundstück allseitig umgrenzenden Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße auf einer Fläche von ca. 1 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungsausschusses wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Karte mit der Bereichsbegrenzung des Bebauungsplans kann online unter https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx oder unter Einhaltung der Corona-Vorschriften (sog. 3 G-Nachweis, Niederschrift Ihrer Kontaktdaten, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) im Rathaus Bensberg beim Fachbereich 6 - Stadtplanung, Zi. 514, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Öffnungszeiten nach vorheriger Vereinbarung eines Termins (Terminabsprache per E-Mail an stadtplanung@19660e9bf9d146bd969eee76d2b7b4a3stadt-gl.de oder telefonisch unter 02202/14-1346) eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.


Bergisch Gladbach, den 15.12.2021
Frank Stein
Bürgermeister