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Stadtplanung Bebauungspläne

Bekanntmachung vom 18.04.2023

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide –
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung


Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Bebauungsplan Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide –
als Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan dient der Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches von Refrath.“

Durch den Bebauungsplan soll die Ansiedlung weiterer sowie die Expansion bestehender Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß der Bergisch Gladbacher Liste entlang der Hauptverkehrsstraße Lustheide (L 136) verhindert werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von etwa 5 ha. Der Bebauungsplan umfasst ein Areal zwischen der Grenze zur Stadt Köln im Westen, Waldflächen des Königsforstes im Süden, Waldflächen und dem Wohngrundstück Lustheide 75 im Osten und der Landesstraße L 136 im Norden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses über den vorstehenden Bebauungsplan wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Karte mit der Bereichsbegrenzung kann online unter der Internetadresse https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden. Zudem kann die Karte im Maßstab 1:1.000 beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Dienststunden eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).


Bergisch Gladbach, den 13.04.2024 Frank Stein Bürgermeister