Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5540 - Meisheide II -

Satzungsbeschluss - Bekanntmachung vom 14.01.2023

Amtliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 5540 - Meisheide II -

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 auf der Rechtsgrundlage des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5540 - Meisheide II - als Satzung beschlossen.

Der vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5540 - Meisheide II - schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Werkstatt des in Bergisch Gladbach-Bensberg ansässigen Porsche-Zentrums sowie für Büroflächen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der Friedrich-Ebert-Straße im Westen, der Straße Meisheide im Norden sowie Grünflächen im Süden und Osten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

© Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis – Katasteramt –

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates über die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Satzung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird beim Fachbereich 6 - Stadtplanung im Rathaus Bensberg, Zi. 512 oder 514, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten bereitgehalten. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Über den Inhalt der Satzung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Alle DIN-Normen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, werden an gleicher Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.

Hinweise

1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch die Aufstellung einer Satzung eintreten sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

3. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) während des Satzungsverfahrens kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bergisch Gladbach, den 11.01.2023
Frank Stein
Bürgermeister

Offenlage (06.09.22 - 07.10.22)

+++ Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 5540 - Meisheide II - ist abgelaufen. Die Beteiligung war zwischen dem 06.09.2022 und dem 07.10.2022 möglich. +++

Amtliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 5540 - Meisheide II -

Bekanntmachung der Beschlüsse zur Fortsetzung des Verfahrens und zur Offenlage

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 23.08.2022 die folgenden Beschlüsse gefasst:

I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5540 - Meisheide II -
unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses fortzusetzen.

II. Der Entwurf des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5540 - Meisheide II -
ist mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5540 - Meisheide II - soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Werkstatt des in Bergisch Gladbach-Bensberg ansässigen Porsche-Zentrums sowie für Büroflächen geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der Friedrich-Ebert-Straße im Westen, der Straße Meisheide im Norden sowie Grünflächen im Süden und Osten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

© Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis – Katasteramt –

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans findet in der Zeit

vom 06.09.2022 bis 07.10.2022


beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach statt.

Die Planunterlagen (vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Gutachten, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen) können zusätzlich online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Bei inhaltlichen Fragen zum Entwurf des Bebauungsplanes wenden Sie sich bitte per E-Mail an inken.augustin@stadt-gl.de, telefonisch an 02202/14-1373 oder vor Ort an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Es wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter dargelegt.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die zugleich die Grundlage für den Umweltbericht bilden:

Fachgutachten
• zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft (Landschaftspflegerischer Begleitplan),
• zum Artenschutz (insb. Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten),
• zur Prognose, ob erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in Betracht kommen (FFH-Verträglichkeitsprüfung Stufe I (FFH-Vorprüfung)),
• zur Entwässerung (insb. Versickerung Niederschläge, Rückhaltung bei Starkregen) (hydrogeologisches Gutachten, Entwässerungskonzept),
• zum Lärm (Bestand und Prognose für Verkehrs- und Gewerbelärm).

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
• zur möglichen Gefährdung der Gebäude durch Erdbeben,
• zum möglichen Vorkommen von Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg,
• zum Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplans „Südkreis“,
• zur Beleuchtung der Baukörper und der Außenflächen im Hinblick auf den Vogelschutz,
• zum Eingriff in Natur und Landschaft,
• zur planerischen Berücksichtigung von Fließwegen und dem Hinweis zum Führen eines Überflutungsnachweises,
• zu Einflussnahmen auf das Grundwasser,
• zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Biotopverbundes (insb. Austausch von in den benachbarten Schutzgebieten vorkommenden geschützten Tierarten),
• zum Vorkommen und zu Auswirkungen auf geschützte Tierarten,
• zur Lage des Plangebietes über zwei Bergwerksfeldern.

Stellungnahmen von der Öffentlichkeit
• zum Immissionsschutz der angrenzenden Wohnbebauung,
• zur Versiegelung von Grünflächen und Auswirkungen auf das Grundwasser,
• zu Grundwasserquellen,
• zum Vorkommen schutzwürdiger Tierarten,
• zu Starkregen- und Überflutungsereignissen,
• zur Ableitung von Niederschlagswasser,
• zur Lage von Bergwerksfeldern,
• zum Orts- und Landschaftsbild.

Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planungsabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweise


Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 25.08.2022
Frank Stein
Bürgermeister

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (10.01.22 - 04.02.22)

+++ Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhabenbenbezogenen Bebauungsplan (VBP) Nr. 5540 - Meisheide II - ist abgelaufen. Die Beteiligung war zwischen dem 10.01.2022 und dem 04.02.2022 möglich. +++

Bekanntmachung vom 21.12.2021

Amtliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 5540 - Meisheide II -
Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 02.12.2021 den folgenden Beschluss gefasst:

I. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5540 - Meisheide II -

die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts und damit vergrößerten Geltungsbereiches mittels Aushang durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5540 - Meisheide II - wurde ein Vorentwurf erarbeitet, den die Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch interessierten Bürgern vorstellen und mit ihnen erörtern möchte.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Gladbach für die Öffentlichkeit kann die Einsichtnahmemöglichkeit nicht im üblichen Umfang gewährleistet werden. Gemäß § 3 Abs.1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - Plan-SiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353), können die Planunterlagen deshalb in der Zeit

vom 10.01.2022 bis 04.02.2022

online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Innerhalb dieses Zeitraums besteht im Sinne von § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot. Auf Anfrage können die Planunterlagen als Papierausdruck per Post oder auf USB-Stick bei begründetem Bedarf zugeschickt werden.

Zudem können Sie unter Einhaltung der Corona-Vorschriften (sog. 3 G-Nachweis, Niederschrift Ihrer Kontaktdaten, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) nach vorheriger Vereinbarung eines Termins die Planunterlagen im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, 5.OG zu folgenden Zeiten einsehen: vormittags von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Zur Anforderung der Unterlagen wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14 - 1515. Bei inhaltlichen Fragen zum Vorentwurf, zur Erörterung und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an inken.augustin@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14 -1373.

Während der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen zu den Planabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 - Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1373) vorgebracht werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 15.12.2021
Frank Stein
Bürgermeister

Alte Bekanntmachungen zum VBP 5540 - Meisheide II - 

Bekanntmachung um 05.07.2021

Amtliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 5540 - Meisheide II -
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung


Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

I. Der am 04.07.2018 gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom Planungsausschuss gefasste Aufstellungsbeschluss zum

Bebauungsplan Nr. 5540 - Meisheide II -

wird aufgehoben.

II. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5540 - Meisheide II -

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und das Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5540 - Meisheide II - ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Werkstatt des in Bergisch Gladbach - Moitzfeld ansässigen Porsche-Zentrums sowie für Büroflächen.

Der Geltungsbereich liegt in Bergisch Gladbach - Moitzfeld und umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der Friedrich-Ebert-Straße im Westen, der Straße Meisheide im Norden sowie Grünflächen im Süden und Osten.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt die genauen Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 Abs. 7 Baugesetzbuch).

Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt

Bekanntmachungsanordnung

Die Beschlüsse des Planungsausschusses über den vorstehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Gladbach für die Öffentlichkeit kann die Karte mit der Bereichsbegrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans online unter der Internetadresse https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Darüber hinaus kann eine persönliche Einsichtnahme der Karte mit der Bereichsbegrenzung im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, 5.OG zu folgenden Zeiten erfolgen: vormittags von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Dies ist zurzeit pandemiebedingt nur nach vorheriger individueller Terminabstimmung bei der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach unter der Telefonnummer 02202-141346 möglich. Wir bitten um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Hinweise

Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).

Bergisch Gladbach, den 05.07.2021
Frank Stein
Bürgermeister