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Bebauungsplan Nr. 6541 -Ortseingang Lustheide-

Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 16.10.2025

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide –
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses


Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 04.09.2025 den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss hebt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch auf.“

Durch den Bebauungsplan sollte die Ansiedlung weiterer sowie die Expansion bestehender Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß der Bergisch Gladbacher Liste entlang der Hauptverkehrsstraße Lustheide (L 136) verhindert werden. Der Bebauungsplan ist für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung (§ 1 Abs. 3 BauGB) nicht mehr erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von etwa 5 ha. Der Geltungsbereich umfasst ein Areal zwischen der Grenze zur Stadt Köln im Westen, Waldflächen des Königsforstes im Süden, Waldflächen und dem Wohngrundstück Lustheide 75 im Osten und der Landesstraße L 136 im Norden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nach-folgend abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses über den vorstehenden Bebauungsplan wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Durch den Beschluss wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide – eingestellt.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.


Bergisch Gladbach, den 01.10.2025 Frank Stein Bürgermeister