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Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Aufhebung der Satzung über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bergisch Gladbach – Stadtmitte“

Amtliche Bekanntmachung vom 01.10.2022


Aufgrund des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S 3634) in der zuletzt gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666)) in der zuletzt gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach in seiner Sitzung am 30.08.2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Aufhebung der Sanierungssatzung

Die Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Bergisch Gladbach-Stadtmitte“ vom 20.09.2007, in Kraft gesetzt durch Bekanntmachung vom 10.11.2007, wird aufgehoben.

§ 2
Geltungsbereich

Die Aufhebungssatzung umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im beiliegenden Lageplan abgegrenzten Fläche. Der anliegende Lageplan mit den Grenzen des Sanierungsgebietes ist Bestandteil der Satzung.

§ 3
Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.


Anlage (Bestandteil der Satzung)

© Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis – Katasteramt –

Hinweis:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW gegen diese Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin/der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Diese öffentliche Bekanntmachung wird gemäß § 27a Absatz 1 VwVfG NRW zusätzlich im Internet auf der Internetseite https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht, worauf hiermit gemäß § 27a Absatz 2 VwVfG NRW hingewiesen wird.

Bekanntmachungsanordnung:


Die vorstehende Satzung wird hiermit im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht.


Bergisch Gladbach, den 29.09.2022
Frank Stein
Bürgermeister