Bebauungsplan Nr. 4110 - Goethestraße II -
Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 02.10.2025
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan (BP) Nr. 4110 – Goethestraße II –
Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 04.09.2025 den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 4110 – Goethestraße II – durch Aushang und Veröffentlichung im Internet durchzuführen.“
Die Stadt beabsichtigt, aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten im Herkenrather Schul-zentrum und der Sanierungsbedürftigkeit der Grundschule die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für einen Neubau der Grundschule an der Goethestraße zu schaffen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 0,8 ha. Das Plangebiet liegt an der Goethestraße unweit der Einmündung in die Schillerstraße. Es wird begrenzt durch die Goethestraße im Süden, das Wohngrundstück Goethestraße 6 im Südosten sowie im Übrigen durch eine landwirtschaftliche Grünlandfläche. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.
Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 4110 – Goethestraße II – wurde ein Vorentwurf erarbeitet, den die Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-ligung nach dem Baugesetzbuch interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorstellen und mit ihnen erörtern möchte.
Der Vorentwurf kann
vom 6.10.2025 bis 6.11.2025
online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx sowie beim Fach-bereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Dienststunden eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Während der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen zu den Planabsichten insbe-sondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1392) vorgebracht werden.
Hinweise
Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Daten-schutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.
Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.
Bergisch Gladbach, den 27.09.2025 Frank Stein Bürgermeister