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Gewerbemeldestelle

Wichtiger Hinweis:

Momentan ist die Gewerbemeldestelle telefonisch und persönlich nicht erreichbar. Aufgrund langfristiger und gravierender technischer Schwierigkeiten mit dem Gewerbeprogramm haben sich enorme Rückstände gebildet, wodurch es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.
Bitte kontaktieren Sie die Gewerbemeldestelle nur per E-Mail (Gewerbestelle@stadt-gl.de).

Gewerbemeldung eines Einzelunternehmens

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens und/oder der Verlegung nach Bergisch Gladbach muss das Gewerbe neu angemeldet weden.

Bei einem Wechsel eines Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Bergisch Gladbach oder bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes muss das Gewerbe umgemeldet werden.

Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.

Minderjährige Gewerbetreibende

Wenn Sie als minderjährige Person ein Gewerbe betreiben möchten, benötigen Sie einen Beschluss des Familiengerichtes, welchen Sie beim Amtsgericht Bergisch Gladbach beantragen können sowie die Genehmigung aller erziehungsberechtigten Personen.

Benötigt weden:

  • Ausweisdokument der antragstellenden Person
    Personalausweis oder Pass
  • Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet"
    Wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen
  • Aktuelle Anmeldebestätigung
    Sofern in Ihrem Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung).
  • Vollmacht bei Vertretung
    Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zuzüglich zu allen benötigten Unterlagen eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht zur jeweiligen Gewerbemeldung und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes.
  • Eintragung bei der Handwerkskammer
    Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer zu Köln. Die Handwerkskammer zu Köln befindet sich am Heumarkt 12, 50667 Köln.
  • Gebühren
    Gewerbeanmeldung (bei Personengesellschaften je Person) 26,-€    
    Gewerbeanmeldung (für juristische Personen) 33,-€
    Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristichen Personen 13,-€
    Gewerbeummeldung (bei Personengesellschaften je Person) 26,-€
    Gewerbeummeldung (für juristische Personen) 33,-€
    Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,-€
    Zweitschrift einer Gewerbemeldung 15,-€
    Gewerbeabmeldung keine Gebühr

Formulare

  • Gewerbeanmeldung
    Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per E-Mail oder Post an die Gewerbemeldestelle senden. Bitte fügen Sie gut lesbaren Kopien aller benötigen Unterlagen bei (z.B. Personalausweis (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung), Pass und Meldebescheinigung, Eintragung Handwerkskammer, Handelsregisterauszug, Erlaubnis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug etc.)
  • Gewerbeummeldung
    Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per E-Mail oder Post einreichen. Bitte fügen Sie gut lesbare Kopien aller benötigen Unterlagen bei (z.B. Personalausweis (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung), Pass und Meldebescheinigung, Eintragung Handwerkskammer, Handelsregisterauszug, Erlaubnis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug etc.)
  • Gewerbeabmeldung
    Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) per E-Mail oder Post ein. Gerne können Sie die Gewerbeabmeldung auch per Fax 02202/ 14 23 23 zu senden.

Gestaltungsleitfaden Schloßstraße

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihr neues Gewerbe im Bereich der Bensberger Schloßstraße ansiedeln möchten, dient der Gestaltungsleitfaden Schloßstraße als Orientierungshilfe für die Gestaltung von Fassaden, Schaufenster und Werbeanlagen. Der Gestaltungsleitfaden hat einen empfehlenden Charakter – daher sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gebewerbetreibenden dazu eingeladen, die Empfehlungen umzusetzen und das Potential der Schloßstraße gemeinsam voll auszuschöpfen. Der Gestaltungsleitfaden der Schloßstraße kann hier heruntergeladen werden.

Gestaltungssatzung "Grüne Ladenstraße"

Für den Bereich der „Grünen Ladenstraße“ gilt eine Gestaltungssatzung mit verpflichtendem Charakter. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gebewerbetreibende sind dazu verpflichtet, die Vorgaben der Satzung umzusetzen, damit die besondere Gestalt der Straße gefördert werden kann. Die Gestaltungssatzung kann hier heruntergeladen werden.

Weiterführende Links

Verlust der Gewerbemeldung

Anmeldung überwachungsbedürftiger Tätigkeiten

Anmeldung Handelsregister-Firmen

Auskunft aus dem Gewerberegister

Infos für Existenzgründer