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Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII)

Hinweis:
Die telefonische Erreichbarkeit besteht montags und donnerstags in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr. Persönliche Vorsprachen z.B. zur Aufnahme von Neuanträgen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können in Kopie per Post oder digital per Mail an Ihre Sachbearbeitung oder an sgbxii-leistungen@stadt-gl.de übersandt werden.

Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Teil XII