InHK Bensberg
Die Stadtteile Bensberg und Bockenberg werden zu großen Teilen umgestaltet. Möglich ist das durch ein sogenanntes „Integriertes Handlungskonzept“ (InHK). Dabei geht es um ein städtebauliches Entwicklungskonzept, das die Potentiale Bensbergs nutzen soll. Bauliche, verkehrstechnische und gestalterische Veränderungen heben nicht nur die Attraktivität des Stadtteils, sondern verbessern auch die Wohn- und Lebensqualität der Bewohner in Bensberg und Bockenberg.
Kontakt
Termine
Frühjahr 2026: Offizielle Eröffnung der Schloßstraße geplant
2023-2025: Die Bauarbeiten in der Schloßstraße finden statt. Im Bautagebuch Schloßstraße können sich Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich zum aktuellen Stand informieren. Alle Geschäfte bleiben während der gesamten Bauzeit erreichbar!
Aktuelles
Schloßstraße Bensberg: Umbau weitgehend abgeschlossen, Wechsel zur gewohnten Verkehrsführung
Endspurt für einen Meilenstein des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Bensberg: Nach einer Bauzeit von zwei Jahren und zehn Monaten wird der Umbau der Schloßstraße Ende 2025 größtenteils abgeschlossen sein. Nach Anpflanzung letzter Bäume im unteren Bereich wechselt die Verkehrslenkung in der neu gestalteten Flaniermeile, voraussichtlich am Donnerstag, 18. Dezember 2025, wieder zur gewohnten Verkehrsführung.
Stadtteilbüro InHK Bensberg schließt Anfang Dezember 2025
Der Umbau der Schloßstraße neigt sich dem Ende zu, und damit schließt auch das Stadtteilbüro in Bensberg seine Pforten. Am Mittwoch, 3. Dezember 2025, ist das Stadtteilbüro in der Schloßstraße 59 zum letzten Mal zwischen 10.00 und 12.00 Uhr geöffnet. Wichtiger Hinweis: Das Bürgerbüro Bensberg bietet seine Dienste weiterhin in den Räumlichkeiten der Schloßstraße 59 an! Es ist von der Schließung nicht betroffen.
Gericht kippt temporäre Fußgängerzone in der Schloßstraße - Vollsperrung wird wieder eingerichtet – für die Händler ändert sich de facto nichts
Um die Anlieferung der Ladenlokale in der Schloßstraße auch während der Baustellenzeit zu gewährleisten, wurde von der Stadtverwaltung im oberen, bereits fertig gestellten Teil, eine temporäre Fußgängerzone eingerichtet. In einem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln nun entschieden, dass dies nicht zulässig ist (Aktenzeichen 18 L 2487/24). In Kürze wird voraussichtlich wieder eine Vollsperrung der Straße zwischen der Baustelle und Hausnummer 20 eingerichtet. Für die Händler ändert sich de facto nichts.
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