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Konzept Verfügungsfond und Richtlinie

Der Verfügungsfond ermöglicht eine 50%ige Förderung von privater – öffentlicher Kooperation und bietet die Möglichkeit, gemeinsam Maßnahmen bzw. insbesondere Projektideen aus der Bürgerschaft im Programmgebiet zu realisieren.
Zur Aktivierung des privaten Engagements im Stadtteil und zur Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure, ist ein Verfügungsfonds einzurichten. Bei diesem handelt es sich um ein Anreizinstrument zur kooperativen Unterstützung von Städtebauförderungsprogrammen. Mit dem Verfügungsfonds werden folgende Ziele verfolgt: die Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche wie der Schloßstraße und die Herbeiführung und Stärkung von unterschiedlichen Akteuren im Plangebiet, beispielsweise Eigentümer, Händler und Anwohner. Der Verfügungsfonds ermöglicht einen flexiblen und auf die lokalen Bedürfnisse und Ziele abgestimmten Mitteleinsatz, der zur Hälfte aus privaten Ressourcen finanziert wird. Der Gesamtetat des Verfügungsfonds wird jährlich von der Gemeinde festgelegt und zu 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert. Der Verfügungsfonds kann sodann zur Finanzierung investiver, investitionsvorbereitender und investitionsbegleitender Maßnahmen verwendet werden.
Der Verfügungsfonds könnte beispielsweise durch den in der Maßnahme E3 vorgesehenen Quartiersmanager oder die bereits vorhandene Immobilien- und Standortgemeinschaft verwaltet werden. Da über die Verwendung der Gelder aus dem Fonds ein lokales Gremium entscheidet, wird das private Engagement gefestigt und die Identifikation mit dem Stadtteil durch direktes Mitwirken an der zukünftigen Stadtteilentwicklung gestärkt.

Downloads:
Flyer zum Verfügungsfonds

Richtlinie zum Verfügungsfonds

Verfahrensablauf Verfügungsfonds

Geschäftsordnung des Vergabegremiums

Antragsformular

Verwendungsnachweis Verfügungsfonds