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Lärmbelästigungen verschiedener Lärmarten

Industrie- und Gewerbelärm

Industrie- und Gewerbelärm belästigt die Bevölkerung bis zu einem Drittel.

Als Industrie- und Gewerbelärm wird sowohl der Betriebslärm bzw. Produktionslärm von großen Industriebetrieben als auch der von kleineren Handwerksbetrieben (z.B. Autowerkstätten, Bäckereien, Tischlereien, Supermärkten u.a.) bezeichnet. Berücksichtigt wird dabei auch der Lärm, der durch Verkehr von Straßen- und Schienenfahrzeugen auf dem Betriebs- oder Werksgelände entsteht sowie der Lärm des Liefer-, Kunden- und Parkverkehrs.

In Bergisch Gladbach gibt es ca. 2000 Betriebsstätten, hierzu zählen Handwerksbetriebe, Tankstellen, Großhandel, Einzelhandel und Gastgewerbe.

Der Lärm durch gewerbliche Bautätigkeiten ist kein Industrie- und Gewerbelärm. Hier handelt es sich um den gesondert geregelten Baulärm.

Für den Lärmschutz in der Nachbarschaft von Industrie- und Gewerbebetrieben sind vor allem die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) maßgeblich, konkretisiert durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die Behörden sind hier zum Handeln verpflichtet, da Bürgerinnen und Bürger das Anrecht auf die Einhaltung der festgeschriebenen Richtwerte haben.

Bei Beschwerden ist je nach Größe und Art der Anlage die Untere Umweltschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises oder die Bezirksregierung Köln zuständig.