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Lärmaktionsplan

Mit dem Lärmaktionsplan soll das Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie umgesetzt werden, die Lebensqualität in Ballungsräumen durch Minderung der Lärmbelastung zu verbessern.
Die Stadt Bergisch Gladbach gehört in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 100.000 Einwohnern mit zu den Ballungsräumen dieser Richtlinie und hat in den vergangenen Jahren einen Lärmaktionsplan erarbeitet.
Informationen zu den rechtlichen Vorgaben, den Verfahrensschritten sowie der Mitwirkung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplans finden Sie auf folgenden Seiten: