Lärmaktionsplan
Mit dem Lärmaktionsplan (LAP) soll das Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie umgesetzt werden, die Lebensqualität der Menschen in den Ballungsräumen durch Minderung und/oder Vermeidung der Lärmbelastung zu verbessern.
Die Stadt Bergisch Gladbach gehört in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 100.000 Einwohnern mit zu den Ballungsräumen dieser Richtlinie und hat in den vergangenen Jahren jeweils einen Lärmaktionsplan erarbeitet. Aktuell hat die Stadt den Lärmaktionsplan der Runde 4 aufgestellt. Dieser wurde am 06.03.2025 vom zuständigen Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschlossen.
Informationen zu den rechtlichen Vorgaben, den Verfahrensschritten sowie der Mitwirkung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplans finden Sie auf folgenden Seiten: