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Grünplanung

Im Rahmen der Bauleitplanung wird es zunehmend darauf ankommen, die Belange des Naturschutzes auch im besiedelten Bereich verstärkt zu berücksichtigen.
Der Grünplanung kommt hierbei im Wesentlichen die Aufgabe zu, Biotope zu erfassen, zu beschreiben und Vorschläge zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung dieser Lebensräume aufzuzeigen. Sie sind so zu entwickeln, dass die naturnahen Flächen (oder die natürlichen Elemente) in der Stadt zu möglichst durchgängigen Grünzügen angereichert werden.
Der Biotopschutz dient dabei nicht allein dem Schutz bedrohter Pflanzen- und Tierarten. Struktur- und artenreiche Biotope in Siedlungsgebieten sind vielmehr auch für die Lebensqualität der dort lebenden Menschen von großer Bedeutung.
Biotoperhaltung und Verbesserung trägt nicht nur zur Stabilisierung des Naturhaushaltes, sondern auch Erhaltung ihrer Funktionen für Bodenhaushalt, Wasserhaushalt, Klima (Frischluftschneisen) und somit Verbesserung der Lebensraumqualität des Menschen bei. Gleichzeitig wird das Orts- und Landschaftsbild erhalten und verbessert, die Wohnumfeldqualität der Menschen im Siedlungsbereich, sowie die Funktionen der Landschaft für die Erholungsnutzung aufgewertet.
Der überwiegende Teil des bebauten Stadtgebietes ist gar nicht oder nicht ausreichend durch Schutzmaßnahmen erfasst, so dass die relativ wenigen geschützten Lebensräume isoliert innerhalb eines nutzungsbelasteten Umfeldes liegen. Eine nachhaltige Sicherung der Lebensräume für Flora und Fauna und die Erhaltung ihrer Funktionen für den Naturhaushalt ist aber nur durch ein Nebeneinander verschiedener Lebensräume möglich.
Ohne Austausch einzelner Individuen mit Lebensräumen der Umgebung verarmt der Artenbestand im Laufe der Zeit zusehends und die ökologische Leistungsfähigkeit wird zunehmend beeinträchtigt.

Wiese mit alten und jungen Obsthochstämmen

Die Grünplanung ermöglicht künftig als Planungsgrundlage in der Bauleitplanung die Integration der Belange des Naturschutzes in die gesamte Flächennutzung.
In dieser Planung wird dargestellt, welche Flächen im besiedelten Bereich von besonderer Bedeutung für die Erhaltung und den Austausch zwischen den Lebensräumen und die nachhaltige Sicherung des Naturhaushaltes sind und welche nicht. Aus ihr geht hervor, welche Flächen zu erhalten sind und welche aufgrund ihrer geringeren Funktionen im Ökosystem Stadt, für die Baulanderschließung oder andere Planungen genutzt werden sollten.