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Baumschutz

Geschützte Bäume

Aber nicht nur die Bäume auf öffentlichen Flächen tragen zum Erhalt eines lebenswerten und gesunden Umfeldes bei. Auch die Bäume in Privatgärten haben einen erheblichen Anteil und sind daher über Baumschutzsatzungen geschützt. Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 eine neue Baumschutzsatzung beschlossen, die am 01.10.2020 in Kraft getreten ist. Geschützt sind danach alle ober- und unterirdischen Bestandteile der Bäume (Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich) von:

a. Bäumen mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm,
b. mehrstämmig ausgebildeten Bäumen, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 50 cm aufweist und der Gesamtumfang aller Stämme mindestens 100 cm beträgt,
c. Bäume mit einem Stammumfang von je mindestens 50 cm, wenn sie in einer Gruppe oder einer Reihe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren,
d. Ersatzpflanzungen gemäß § 8 dieser Satzung ab dem Zeitpunkt der Pflanzung.

 Die Zuständigkeiten für die Einhaltung der Baumschutzsatzung liegt in der Abteilung StadtGrün

Für den Bereich "Gronauer Wald" wurde eine Baumschutzsatzung zur Wahrung des besonderen Stadtbildes und des Denkmalschutzes erlassen.

Es können auch stadtbildprägende Bäume beispielsweise durch einen Bebauungsplan als zu erhaltend festgesetzt sein. Insgesamt sind in den Bebauungsplänen derzeit über 2.000 Baumstandorte geschützt. Andererseits kann es sich bei den Bäumen auch um Naturdenkmale handeln, die ebenfalls nicht beschädigt werden dürfen. Aktuell haben wir im städtischen Bereich 11 Bäume in der Naturdenkmalliste. Außerdem ist es in Landschaftsschutzgebieten verboten, Hecken, Gebüsche, Sträucher, Feld- und Ufergehölze, Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen sowie Baumreihen und Gehölzstreifen teilweise oder gänzlich zu beseitigen, zu beschädigen oder zu beeinträchtigen.