Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ökokonto und Flächenpool

Sie stehen in Zusammenhang mit Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch die Bauleitplanung vorbereitet werden und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches behandelt werden (siehe auch Umweltprüfung). Die Grundidee der Vorsorgeinstrumente Flächenpool und Ökokonto ist, die für Eingriffe durch Bebauungspläne notwendigen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines räumlichen Gesamtkonzeptes vorausschauend zu planen und zu realisieren.

Was ist ein Flächenpool?

Ein Flächenpool ist die Sammlung von potentiellen Ausgleichsflächen, auf denen die Stadt zukünftig Eingriffe durch Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege kompensiert. Die Auswahl geeigneter Ausgleichsflächen nach Art und Umfang findet aufgrund eines Ausgleichsflächenkonzeptes innerhalb des Stadtgebietes statt. Das Anlegen des Flächenpools erfolgt durch den Ankauf geeigneter Flächen durch die Stadt.

Was ist ein Ökokonto?

Mit Hilfe eines Ökokontos kann eine Bevorratung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Flächen des Flächenpools durchgeführt werden. Diese als Vorrat angelegten Maßnahmen stehen im Falle eines Eingriffs als Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Der Begriff des Ökokontos wird als die Einzahlung in Form von Ausgleichsmaßnahmen und als die Abbuchung aufgrund von Eingriffen verstanden.

Wie wird das Ökokonto geführt?

Wie bei einem „Sparbuch“ muss zunächst auf das Ökokonto eingezahlt werden und zwar durch die tatsächliche Realisierung, Unterhaltung und Pflege von naturschutzfachlich erforderlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden als Ökopunkte bewertet und in das Konto sozusagen eingebucht. Kommt es dann durch einen Bebauungsplan zu einem Eingriff in Natur und Landschaft, wird dieser auch mittels eines Punktesystems bewertet. Der Eingriff kann nun durch eine Maßnahme aus dem Ökokonto ausgeglichen werden, indem eine Ausgleichsmaßnahme zugeordnet und die entsprechenden Ökopunkte abgebucht werden.

Wie wird das Ökokonto finanziert?

Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen kann deutlich vor der Zuteilung zu einem Eingriff liegen, so dass die Stadt für alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Ökokonto stehen zunächst in Vorleistung treten muss. Die Finanzierung beinhaltet Kosten für Flächenerwerb oder der Wert der bereitgestellten Flächen, Planungskosten, Herstellungskosten der Ausgleichsmaßnahme sowie Kosten für Fertigstellung- und Entwicklungspflege. Sobald die Eingriffsgrundstücke erschlossen sind und bebaut werden können, kann die Stadt die bereits angefallenen Kosten geltend machen. Zur Kostenerstattung können dann die Grundstückseigentümer oder Investoren herangezogen werden. Das Ökokonto wird also durch die Eingriffsverursacher refinanziert.