Baulärm entsteht überall dort, wo gebaut, saniert oder repariert wird. Dazu gehören zum Beispiel der Straßen- und Schienenbau, der Neu- oder Umbau von Gebäuden sowie Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Auch Abbrucharbeiten oder Erdarbeiten zählen hierzu. Typische Lärmquellen sind Bagger, Presslufthämmer, Bohrmaschinen, oder schwere Baumaschinen. Besonders in Wohngebieten kann dieser Lärm den Alltag der Anwohner erheblich beeinträchtigen und die Wohnqualität mindern.
Um die Belastung für die Nachbarschaft möglichst gering zu halten, gibt es gesetzliche Vorschriften zum Schutz vor Baulärm. Die Geräuschimmissionen von Baustellen werden nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) sowie der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV) beurteilt. Diese Regelwerke legen Richtwerte für zulässige Lärmbelastungen fest und enthalten Hinweise zu geeigneten Maßnahmen, um Lärmbelastungen zu reduzieren.
Da sich viele Bauarbeiten nicht geräuschlos durchführen lassen, besteht das Ziel der gesetzlichen Regelungen nicht darin, Baulärm in vollem Umfang zu verhindern. Vielmehr sollen die entstehenden Lärmbelastungen so gering wie möglich gehalten und die Interessen von Bauunternehmen und Anwohnern gleichermaßen berücksichtigt werden.
Für die Überwachung von Baulärm ist die Untere Umweltschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.