Lärmkartierung
Lärmkartierung bedeutet die Erfassung der Lärmsituation ausgehend von den Hauptverkehrsstrecken (Straßen und Schienenwege), den Großflughäfen und Industrie- und Gewerbeflächen, sowie deren Darstellung anhand von Lärmkarten. Damit erhält man für das gesamte Stadtgebiet einen Überblick über die lauten Gebiete aber auch über die schützenswerten Bereiche.
Die Lärmkarten unterliegen bestimmten Anforderungen:
- Erarbeitung von Lärmkarten getrennt
• für jede Lärmart
• nach 24-Stundenwert (Lden) und Nachtwert (LNight) (Erklärung siehe unten)
- Graphische Darstellung der Lärmsituation in Stufen von 5 dB(A) in Form farbiger Isophonenbänder (hier dargestellt für den Straßenverkehr, ganztags)
Erklärung: Der Lden (= Lärmindex day, evening, night) ist ein Mittelwert des Immissionspegels über 24 Stunden mit Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) bzw. 10 dB(A) für die vierstündige Abendzeit (18:00 - 22:00 Uhr) und die achtstündige Nachtzeit (22:00 - 06:00), der Lnight dagegen mittelt die Immissionspegel über die achtstündige Nachtzeit. Die Berechnungen wurden auf der Grundlage der vorläufigen Berechnungsvorschriften (nationale Berechnungsverfahren, die an die Anforderungen der EU-Richtlinie angepasst sind) getrennt für jede Lärmart durchgeführt. Die Berechnungshöhe betrug dabei 4 m über Grund.
- Tabellarische Darstellung
• der geschätzten Zahl betroffener Menschen
in Stufen von 5 dB(A)
• der lärmbelasteten Flächen in km2,
unterteilt in Lden ≥ 55, 65, 75 dB(A)
• der geschätzten Zahl der betroffenen
Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser,
unterteilt in Lden ≥ 55, 65 und 75 dB(A)
- Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen und der Umgebung
- Angaben über durchgeführte und laufende Lärmaktionspläne und Lärmschutzprogramme
Die Ergebnisse der Lärmkartierung in Nordrhein-Westfalen können in dem Internet-Portal Umgebungslärmportal - auch für das Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach - eingesehen werden.
Im Anschluss an die Lärmkartierung schließt sich die Lärmaktionsplanung an. Gemäß dem Runderlass des MUNLV vom 07.02.2008 sind Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn die Auswertung der Lärmkartierung ergibt, dass an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Einrichtungen ein Lden von 70 dB(A) oder ein Lnight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.
Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie hier.