Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Der Gestaltungsleitfaden der Bensberger Schloßstraße

Beratungsangebote

Die Stadt Bergisch Gladbach bietet interessierten Personen, die ihre Geschäfte und Gebäude im Geltungsbereich des GLF Schloßstraße nach den entsprechenden Empfehlungen verändert wollen, zwei Beratungsangebote an, die vor der Antragstellung wahrgenommen werden können:

Beratungsangebot durch das Stadtteilmanagement

Sofern die Möglichkeit einer Förderung durch das Hof- und Fassadenprogramm in Anspruch genommen werden soll, erfolgt die Beratung durch das von der Stadt Bergisch Gladbach beauftragte Stadtteilmanagement vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen aus Köln. Darüber hinaus wird seitens des Stadtteilmanagements geprüft, ob die Voraussetzungen des Hof- und Fassadenprogramms, sowie des Gestaltungsleitfadens eingehalten werden.

Kontakt:
Stadtteilbüro Bensberg
Schloßstraße 59
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 0174 176 30 82
E-Mail: bensberg@stadtplanung-dr-jansen.de
Mehr Infos unter: https://www.bergischgladbach.de/stadtteilbuero-bensberg.aspx

Das Stadtteilmanagement bietet Sprechstunden jeden Mittwoch zwischen 9.30 und 12.30 Uhr vor Ort an. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur telefonischen Sprechstunde donnerstags zwischen 13.30 und 17.30 Uhr. Mehr Informationen gibt es hier.

Beratungsangebot durch die Abteilung Stadtplanung

Alternativ ist auch eine Beratung durch die Abteilung Stadtplanung möglich, wenn eine Förderung durch das Hof- und Fassadenprogramm nicht in Erwägung gezogen wird. Die Beratung durch die Stadtplanung ersetzt nicht die baufachliche Prüfung und garantiert auch nicht die Genehmigung eines Bauvorhabens durch die Bauordnung.

Kontakt:
Stadtplanung
Rathaus Bensberg
Wilhelm-Wagener-Platz
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202/14-1437
E-Mail: inhk.bensberg@stadt-gl.de
Mehr Infos unter: https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung.aspx

Anträge und Genehmigungen

Bauaufsicht

Die Bauherrin bzw. der Bauherr muss nach der Beratung durch das Stadtteilmanagement bzw. die Abteilung Stadtplanung hinsichtlich der Empfehlungen des Gestaltungsleitfadens einen formellen (Bau-)Antrag bei der Bauordnung stellen, sofern das Vorhaben nicht unter die Verfahrensfreiheit nach § 62 BauO NRW fällt. Dort werden die eingereichten Unterlagen auf bau- und planungsrechtliche Belange beurteilt und im Anschluss ein Genehmigungs- oder Versagungsbescheid ausgestellt.

Kontakt:
Bauaufsicht
Rathaus Bensberg
Wilhelm-Wagener-Platz
51429 Bergisch Gladbach
Mehr Infos unter: https://www.bergischgladbach.de/bauaufsicht.aspx

Ordnungsbehörde

Ferner müssen für bestimmte Nutzungen von Flächen und Objekten im öffentlichen Raum Genehmigungen eingeholt werden: Die Genehmigung für die Nutzung von Flächen für die Außengastronomie und für Warenauslagen obliegt der Ordnungsbehörde. Hier ist ein entsprechender Antrag zu stellen.

Kontakt:
Allgemeine Ordnungsbehörde
Stadthaus Stadtmitte
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Frau Hiebert, Herr Hargarten
Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz
Raum: 307 und 316
Telefon: 02202/14-2636 bzw. 02202/14-2871
E-Mail: h.hiebert@stadt-gl.de bzw. d.hargarten@stadt-gl.de
Mehr Infos unter: https://www.bergischgladbach.de/Dienstleistung.aspx?dlid=3972

Abteilung Verkehrsflächen

Für die Genehmigung von Werbestoppern, Sonnenschirmen, Windschutzen, Markisen, Überbauungen, Hinweisschildern, Werbefahnen, Werbeanlagen der Sondernutzungssatzung etc. muss ein Antrag bei der Abteilung Verkehrsflächen gestellt werden.

Verwaltung Verkehrsflächen
Rathaus Bensberg
Wilhelm-Wagener-Platz
51429 Bergisch Gladbach
Mehr Infos unter: https://www.bergischgladbach.de/verkehrsflaechen.aspx

Kontakt:
Werbestopper, Sonnenschirme, Windschutze, Markisen, Überbauungen, Hinweisschilder, Werbefahnen, Werbeanlagen nach Tarif 10h der Sondernutzungssatzung
E-Mail: h.lohmar@stadt-gl.de

Werbeanlagen an Häusern
E-Mail: n.riedel@stadt-gl.de
Mehr Infos unter https://www.bergischgladbach.de/antrag-zur-sondernutzung.pdfx

Fördermöglichkeiten

Im Rahmen der mehrjährigen Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Bensberg sind das Hof- und Fassadenprogramm und ein Verfügungsfonds eingerichtet worden. Mit dem politischen Beschluss zur Überarbeitung der Richtlinie zum Hof- und Fassadenprogramm bzw. Verfügungsfonds am 1. Juli 2021 müssen Maßnahmen, die im Geltungsbereich des Gestaltungsleitfadens Schloßstraße liegen bzw. unmittelbar an diesen angrenzen, dessen Empfehlungen entsprechen, um eine Förderung zu erhalten. Nähere Informationen zu den beiden Fördermöglichkeiten finden Sie auf den jeweiligen Seiten zum Hof- und Fassadenprogramm sowie dem Verfügungsfonds oder in der Beratung im Stadtteilbüro Bensberg.