Vor Einreichung eines Bauantrags können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.
Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten
Planungs- und verfahrensrechtliche Auskünfte
Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen
FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen
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