Die planungsrechtliche Auskunft umfasst die Klärung von Fragen in Bezug auf die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks in planungsrechtlicher und städtebaulicher Hinsicht.Ziel der Beratung ist die Erläuterung des rechtlichen Rahmens zu einem Vorhaben bzw. Anliegen gemäß gültiger Vorschriften und Gesetze (BauGB).
Wir empfehlen Ihnen folgende Unterlagen mitzubringen:• einen Lageplan oder einen Flurkartenauszug• Skizzen sowie Pläne, aus denen das Bauvorhaben hervorgeht,Darüber hinaus sollten Sie solche Unterlagen vorlegen, die für die Beantwortung der von Ihnen gewünschten Fragen erforderlich sind.Die Bauaufsicht im Rathaus Bensberg empfängt zurzeit nur eingeschränkt und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache Besucher. Planungsrechtliche Auskünfte werden daher bis auf weiteres nur per E-Mail oder telefonisch in den Sprechzeiten dienstags und donnerstags jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr erteilt. Die Mailadresse lautet: bauaufsicht@stadt-gl.deEine umfassende und rechtsverbindliche Entscheidung über ein Vorhaben kann nur in einem Vorbescheidverfahren gemäß § 77 BauO NRW 2018 oder einem Baugenehmigungsverfahren gemäß §§ 64 bzw. 65 BauO NRW 2018 erfolgen.
Es handelt sich um einen kostenlosen Service der Bauaufsicht der Stadt Bergisch Gladbach.
Baugesetzbuch (BauGB)
Letzte Aktualisierung: 18.01.2022
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