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Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten

In § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 sind die Vorhaben abschließend genannt, für die dieses Verfahren gilt. Es handelt es sich um Sonderbauten, die aufgrund Ihrer künftigen Nutzung eine umfangreiche Prüfung erfordern, z.B.

  • Hochhäuser
  • Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m² Verkaufsfläche
  • Krankenhäuser und Wohnheime
  • Garagen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche  u.a.

 Alle von dieser Vorschrift nicht ausgeschlossenen Vorhaben unterliegen damit dem vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018).  

Unterlagen

Erhebungsbogen für die Baustatistik

 

Die Erhebungsbögen werden unter "Bautätigkeitsstatistik-Online" auf dem Server des Statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie die Meldung zu den Bautätigkeitsstatistiken in elektronischer Form.

Formulare

Weitere Links

Letzte Aktualisierung: 06.03.2024

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