Die Belästigungen hervorgerufen durch den Schienenverkehr sind dem Rollgeräusch in Kombination mit hohen Geschwindigkeiten zugrunde zu legen.
Die Schallemissionen bei der Vorbeifahrt eines Zuges werden dabei durch das Abrollen der Räder seiner Wagen auf einer Schiene und den Bremsvorgängen erzeugt. Damit hängt der Vorbeifahrpegel eines Zuges sowohl von dem Schienenzustand als auch von dem Zustand der jeweiligen Wagenräder und der jeweiligen Bremsart ab.
Wer schützt uns vor Schienenlärm?
Ein Gesetz gegen Schienenverkehrslärm gibt es nicht. In der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) finden sich zwar Regelungen zum Lärmschutz beim Neubau oder Ausbau von Schienenwegen, jedoch fehlen Vorschriften für bestehende Schienenwege.
Das bedeutet nicht, dass es keine Maßnahmenvorhaben zur grundsätzlichen Verbesserung der Situation gibt. Das Bundesministerium für Verkehr hat bespielsweise in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG ein Gesamtkonzept zur Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen, mit dem Ziel Schallemissionen zu reduzieren, entwickelt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter Lärmaktionsplanung in Bergisch Gladbach.