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Der Bauturbo in der Stadt Bergisch Gladbach

Seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" am 30.10.2025 haben Städte und Gemeinden in Deutschland einen erweiterten Spielraum, Wohnungsbauvorhaben zu genehmigen. Die neuen Regelungen, die den Wohnungsbau betreffen, werden in der Öffentlichkeit als "Bauturbo" bezeichnet. Auch in Bergisch Gladbach können Bauwillige in bestimmten Fällen die Neuregelungen in Anspruch nehmen. 

Was ist der Bauturbo?

Durch den Bauturbo können einzelne Wohnungsbauvorhaben genehmigt werden, die bislang den gesetzlichen Vorgaben widersprachen. Der erweiterte Genehmigungsspielraum betrifft sowohl den unbeplanten und beplanten Innenbereich - Bereiche ohne und mit rechtkräftigem Bebauungsplan - als auch den Rand einer Ortslage (den baulichen Außenbereich). Der Gesetzgeber sagt aber auch, dass nachbarliche Belange berücksichtigt werden müssen. Im Unterschied zur bisherigen planungsrechtlichen Genehmigung setzt eine Genehmigung nach den Sonderregelungen des Bauturbos voraus, dass die Gemeinde dem jeweiligen Vorhaben zustimmt (§36 Baugesetzbuch).

Das Baugesetzbuch

Zur Beschleunigung und Erleichterung der Schaffung von Wohnraum wurden verschiedene bauplanungsrechtliche Regelun-gen geschaffen. Diese ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine erleichterte Zulassung von Wohnvorhaben sowohl im unbeplanten als auch im beplanten Innen- sowie im Außenbereich.

§ 34 Abs. 3b BauGB Unbeplanter Innenbereich
• Lockerung Einfügungsgebot
• Nicht nur bei Einzelfall anwendbar
• Nutzungsart Wohnen muss faktisch nicht vorgeprägt sein
• Leichtere Umsetzung Hinterlandbebauung

§ 31 Abs. 3 BauGB Beplanter Innenbereich
• Befreiung von Bebauungsplanregeln für Wohnvorhaben
• Entfall Atypik
• Vereinbarkeit mit öffentlichen/privaten Belangen
• Prüfung zusätzlicher Umweltauswirkungen

§246e BauGB Bauturbo Innen- und Außenbereich
• Abweichung von allen Vorschriften des BauGB, BauNVO, PlanzV für Wohnvorhaben, inkl. kausaler Infrastruktur
• Vereinbarkeit mit öffentlichen/privaten Belangen
• Prüfung zusätzlicher Umweltauswirkungen

Rahmenbedingungen für die Anwendung des Bauturbos in Bergisch Gladbach

Bild wurde KI generiert

In welchen Fällen genau in Bergisch Gladbach der Bauturbo angewendet wird, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat am 24.03.2026 folgende Grundsätze beschlossen:

Der Bauturbo wird nicht angewendet bei Grundstücken
• in einem Gewerbe- oder Industriegebiet
• innerhalb eines Bereichs, der im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche oder Wald dargestellt ist,
• in einem Überschwemmungsgebiet und
• in Verbindung mit Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen.

Der Bauturbo wird kritisch gesehen
• auf Grundstücken in der Nähe eines Gewerbegebietes,
• bei der Umwandlung einer gewerblichen Nutzung in Wohnungen,
• in städtebaulich sensiblen Bereichen (z.B. in Gebieten im Geltungsbereich einer Denkmalbereichs- oder Erhaltungssatzung) und
• in einem potenziell von Starkregen betroffenen Gebiet.In diesen Fällen ist eine Genehmigung nach dem Bauturbo nur ausnahmsweise und unter besonderen Bedingungen und Auflagen möglich.

Der Bauturbo wird in der Regel unterstützt
• bei dem Neubau von Wohngebäuden in Baulücken und
• bei der Aufstockung von Gebäuden.

Sind Sie daran interessiert, von den Möglichkeiten des Bauturbos Gebrauch zu machen und die Anwendung durch die Verwaltung prüfen lassen?

Sie füllen zunächst einen kurzen Fragebogen aus (siehe Unterlagen) und prüfen – selbst oder mit fachkundiger Hilfe – überschlägig, ob Ihr gewünschtes Vorhaben ein Bauturbo-Fall sein könnte. Wenn Sie alle vier Fragen mit ja beantwortet haben, richten Sie eine schriftliche Anfrage an: bauturbo@stadt-gl.de. Bitte fügen Sie der Anfrage die folgenden Informationen und Unterlagen bei:

• eine Beschreibung Ihres Vorhabens mit Angaben zu Ein- oder Mehrfamilienhaus, Anzahl der Wohnungen, Geschosse und Dachform;
• einen Lageplan im Maßstab 1:500 auf Basis der Liegenschaftskarte / Flurkarte (erhältlich beim Rheinisch-Bergischen Kreis) mit Darstellung des geplanten Baukörpers mit Maßen und der geplanten Erschließung einschließlich der Lage und Anzahl der Stellplätze,
• Bauzeichnungen (Ansichten, Schnitte und ggf. Grundrisse) mit Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) und
• den ausgefüllten Fragebogen

Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung und dann eine Rückmeldung über die Ersteinschätzung der Verwaltung, ob es ein Fall für den Bauturbo sein könnte oder ob es weiterer Prüfungen bedarf. Wir teilen Ihnen darin auch mit, ob Ihr Bauvorhaben ggf. ein Grenzfall ist und evtl. über die alten gesetzlichen Regelungen vor der Bauturbo-Novelle zugelassen werden kann. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, dies über eine Bauvoranfrage klären zu lassen. Nur wenn diese dann negativ beschieden wird, besteht die Möglichkeit, den Weg des Bauturbos einzuschlagen.

„Passt“ Ihr Vorhaben in die Umgebung? Welche Gremien werden beteiligt?

Im weiteren Verlauf prüft die Stadt Bergisch Gladbach, ob Ihr Vorhaben – ggf. nach Umplanungen – unterstützt werden kann. In Bergisch Gladbach werden einfache Bauvorhaben mit bis zu drei Wohnungen durch die Verwaltung entschieden, wenn durch das Vorhaben keine weiteren Bauvorhaben in der Nachbarschaft entstehen können (sogenannte Vorbildwirkung). Wann dies zutrifft, wird durch die Verwaltung untersucht. Alle anderen Fälle werden im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss in einer oder mehreren Sitzungen beraten und bei besonderer städtebaulicher Bedeutung in den städtischen Gestaltungsbeirat eingebracht.

Größere Bauvorhaben

Bauvorhaben, die über die Aufstockung eines bestehenden Gebäudes oder den Neubau eines Einfamilien- oder Doppelhauses hinausgehen, bedürfen in der Regel nicht nur einer Beratung im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss, sondern zusätzlicher Anforderungen, zu deren Einhaltung Sie sich zu Beginn des Verfahrens verpflichten (s. Anlage 2). Bei größeren Bauvorhaben wie z.B. dem Neubau von Mehrfamilienhäusern ab einer bestimmten Größe wird der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags verlangt, in dem Sie sich u.a. zum sozialen Wohnungsbau, zur Übernahme von Kosten und zur Realisierung des Bauvorhabens verpflichten.

Wichtige Hinweise

Die Informationen auf dieser Seite vermitteln einen groben und vereinfachten Überblick über die wichtigsten Regelungen bei der Anwendung des Bauturbos in Bergisch Gladbach. In der Regel sind eingehendere Prüfungen durch die Verwaltung erforderlich. Dies betrifft insbesondere nachbarliche und öffentliche Belange, wie z.B. die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes und die Auswirkungen auf Umwelt und Natur.