Wahl des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Die Stadt Bergisch Gladbach bildet einen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Der Ausschuss wird für die Dauer der Wahlperiode des Rates gewählt. Die Rechtsgrundlagen finden sich in § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Wahlordnung.
Seniorenbeiratswahl
Die Stadt Bergisch Gladbach bildet einen Seniorenbeirat. Der Beirat wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er arbeitet ehren amtlich, überparteilich und überkonfessionell. Der Seniorenbeirat ist Ansprechpartner für die ältere Generation und die zukünftigen Senioren. Er setzt sich für ihre Anliegen gegenüber dem Rat und seinen Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit ein.