Wahl zum europäischen Parlament
Die Wahl zum europäischen Parlament findet in Deutschland als Direktwahl statt. Die deutsche Rechts- und Wirtschaftsordnung wird wesentlich durch Regelungen und Entscheidungen der Europäischen Union geprägt. Das Europäische Parlament wirkt hieran mit.
Das europäische Parlament ist durch den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft am 1. Dezember 2009 gestärkt worden. Es ist gemeinsam mit dem (Minister-)Rat der
Europäischen Union im sog. Mitentscheidungsverfahren als Gesetzgeber tätig, übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus,
nimmt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratung wahr und wählt zudem den Präsidenten der Kommission auf Vorschlag des
Europäischen Rates. Die Wahlbeteiligung bei Europawahlen liegt in Deutschland bei ca. 62 %.
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs wählen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Europäischen Parlament. Nachdem die Abgeordneten erstmals im Jahre 1979 von den Wahlberechtigten der damals lediglich neun Mitgliedstaaten unmittelbar gewählt wurden, folgt im Jahr 2029 die elfte Direktwahl. Insgesamt rund 400 Mio. EU-Bürgerinnen und -Bürger werden dabei wahlberechtigt sein. Die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments erfolgt auf der Grundlage von Rahmenvorschriften des Gemeinschaftsrechts nach den konkreten Regelungen der von den Mitgliedstaaten gesondert erlassenen, im Einzelnen recht unterschiedlichen Wahlgesetze.
Auf Deutschland entfallen 96 von den insgesamt 720 Sitzen.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die nächste Wahl zum europäischen Parlament findet voraussichtlich im Jahr 2029 statt.
Das Wahlergebnis für die Stadt Bergisch Gladbach können Sie hier abrufen.
Wahlergebnis für die Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeswahlausschuss hat das Ergebnis der Europawahl in seiner Sitzung am 03.07.2024 festgestellt.
Es kann hier abgerufen werden.