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Europawahl am 26. Mai 2019

Das Ergebnis der Europawahl vom 26. Mai 2019 für Bergisch Gladbach.

Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Wahl ist derjenige,

  • der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Weiterhin sind nach § 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sog. Auslandsdeutsche). Diese Personengruppe muss einen Antrag (Anlage 2 EuWO) stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

Ebenfalls sind Unionsbürger*innen wahlberechtigt, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wenn diese Personen bereits bei einer vorhergehenden Wahl zum europäischen Parlement einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverezeichnis gestellt haben, erfolgt die Eintragung automatisch. Sollten diese Personen noch keinen Antrag gestellt haben, müssen diese einen Antrag nach Anlage 2a EuWO stellen.

BVerfG: Unter Vollbetreuung stehende Personen dürfen auf Antrag mitwählen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April 2019 entschieden, dass Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter an der Europawahl 2019 teilnehmen können.
Diese Personen wurden nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Um ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen die betroffenen Personengruppen bei dieser Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss das Wahlbüro bis spätestens 5. Mai 2019 im Original erreichen.
Einen Musterantrag finden Sie hier.
Unionsbürger müssen diesen Antrag stellen.

Was wird gewählt?

In Deutschland werden am 26. Mai 2019 die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Im Bundesgebiet sind rund 63 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments erfolgt auf Grundlage von Rahmenvorschriften des Gemeinschaftsrechts nach den konkreten Regelungen der von den Mitgliedstaaten gesondert erlassenen, in Einzelnen recht unterschiedlichen Wahlgesetzen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die anstehende Amtsperiode dauert von 2019 - 2024.