Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Landtagswahl am 15. Mai 2022

Das Wahlergebnis

- für die Stadt Bergisch Gladbach finden Sie hier.
- für den Rheinisch-Bergischen Kreis finden Sie hier.
- für das Land Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Was wird gewählt?

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landesparlaments - des nordrhein-westfälischen Landtages - gewählt.

Der Landtag ist die Volksvertretung in Nordrhein-Westfalen.

Er übt u. a. folgende Aufgaben aus:

  • Die Gesetzgebung (Landesverfassung und Landesgesetze)
  • Die Wahl anderer Verfassungsorgane
  • Das Etatrecht (mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes beschließt der Landtag über Einnahmen und Ausgaben des Landes)
  • Die Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung)

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist nach § 1 des Landeswahlgesetztes, wer am Wahltag

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,

2. das 18. Lebensjahr vollendet hat und

3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.