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Briefwahl vor Ort in Bergisch Gladbach - Das Direktwahlbüro


Bei der Europawahl wird es nur ein Direktwahlbüro in der Stadtmitte geben. 
Die Standorte Bensberg und Refrath wurden aufgelöst.
Hier können Sie bereits vier Wochen vor dem Wahltag Ihre Stimme abgeben, wenn Sie am Wahltag verhindert sind.

Die Öffnungszeiten und den Standort des Direktwahlbüros werden wir hier rechtzeitig vor der Wahl veröffentlichen.
Das Direktwahlbüro schließt am Freitag vor der Wahl um 18:00 Uhr.

Auskunftssperren 

Wenn Sie im Bürgerbüro eine Auskunftssperre haben einrichten lassen, ist eine Beantragung/ Abholung der Wahlunterlagen in einem  Direktwahlbüro nicht möglich. Der Versand erfolgt ausschließlich per Post. Bitte wenden Sie sich hierzu mit einem Hinweis direkt an wahlbuero@stadt-gl.de.

Was ist ein Briefwahllokal vor Ort? 

In einem Briefwahllokal können Sie bereits vor dem Wahltag Ihre Stimme abgeben. Formell gesehen handelt es sich um einen Briefwahlakt. Der Vorteil liegt jedoch darin, dass Sie Ihre Wahlunterlagen nicht nach Hause geschickt bekommen, sondern direkt vor Ort, nach oder während eines Einkaufs in der Stadt, nach einem Kirchenbesuch oder während dem Marktgang wählen können. Unsere Mitarbeiter/innen helfen Ihnen beim Eintüten der Wahlunterlagen, sodass Sie sicher sein können, dass Ihre Stimme auch zählt.

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen diese Möglichkeit, weil sie am Wahltag im Urlaub sind oder schon etwas anderes vorhaben oder sonst verhindert sind.

Was für Unterlagen benötige ich, um vorab wählen zu können? 

Um in einem Briefwahllokal vor Ort Ihre Stimme abzugeben benötigen Sie nur Ihren Personalausweis.
Es wäre gut, wenn Sie bereits den Antrag auf einen Wahlschein (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt mitbringen, denn ganz ohne Antrag geht es auch im Wahlbüro nicht. Sollten Sie den Antrag nicht zur Hand haben, halten wir für Sie blanco-Anträge bereit, die Sie vor Ort ausfüllen können.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragen möchte, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine solche Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.