Einteilung des Wahlgebiets für die Kommunalwahl 2025
Der Wahlausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 22.01.2025 das Wahlgebiet in Wahlbezirke eingeteilt.
Kommunalwahlbezirk 1 Schildgen
Kommunalwahlbezirk 2 Katterbach-West
Kommunalwahlbezirk 3 Katterbach-Ost/Paffrath-West
Kommunalwahlbezirk 4 Paffrath Nord/Nußbaum
Kommunalwahlbezirk 5 Paffrath-Süd
Kommunalwahlbezirk 6 Hand-West
Kommunalwahlbezirk 7 Hand-Ost
Kommunalwahlbezirk 8 Hebborn
Kommunalwahlbezirk 9 Stadtmitte-Ost/Romaney-West/Hebborn-Nord
Kommunalwahlbezirk 10 Sand
Kommunalwahlbezirk 11 Stadtmitte-West
Kommunalwahlbezirk 12 Heidkamp-Nord/Heidkamp-Ost
Kommunalwahlbezirk 13 Gronau-Ost/Heidkamp-West
Kommunalwahlbezirk 14 Gronau-West
Kommunalwahlbezirk 15 Refrath-Nord
Kommunalwahlbezirk 16 Refrath-West
Kommunalwahlbezirk 17 Refrath-Lustheide
Kommunalwahlbezirk 18 Refrath-Mitte/Kippekausen
Kommunalwahlbezirk 19 Refrath-Frankenforst
Kommunalwahlbezirk 20 Bensberg-Süd/Kaule
Kommunalwahlbezirk 21 Lückerath/Heidkamp-Süd
Kommunalwahlbezirk 22 Bensberg-Mitte
Kommunalwahlbezirk 23 Moitzfeld
Kommunalwahlbezirk 24 Bensberg-Süd/Bockenberg
Kommunalwahlbezirk 25 Bärbroich/Ehrenfeld/Herkenrath-Ost
Kommunalwahlbezirk 26 Romaney-Ost/Herkenrath/Herrenstrunden
Ein Straßenverzeichnis finden Sie hier.
Die Formulare für die Kandidatenaufstellung finden Sie in der Parteienkomponente:
Wählen für Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung
Hier finden Sie die Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung zum Wählen in leichter Sprache.
Häufige Fragen finden Sie hier:
Blinde und sehbehinderte Menschen können eine Wahlhilfe unter folgender Telefonnummer anfordern: 02159 - 96550.
Ob Ihr Wahllokal am Wahltag barrierefrei erreichbar ist, erfahren Sie unter der Nummer 02202 - 14 2888.
Das Direktwahlbüro in der Stadtmitte (An der Gohrsmühle 25, 51465 Bergisch Gladbach ist barrierefrei erreichbar.
Wenn Sie sich stationär in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung befinden und ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, können Sie an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen. Senden Sie hierzu die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung an das Wahlbüro zurück und wir schicken Ihnen die kompletten Wahlunterlagen an Ihren Wunschort.
Wähler mit körperlichen Beeinträchtigungen können eine Person ihrer Wahl bestimmen, ihr zu helfen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, soweit das zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
Informationen zur Neugliederung der Wahlbezirke
Wer ist wahlberechtigt?
Die Wahlberechtigung richtet sich nach §§ 7, 8 des Kommunalwahlgesetzes. Wahlberechtigt ist wer am Wahltag
• Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
• das 16. Lebensjahr vollendet hat,
• mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Bergisch Gladbach seine Hauptwohnung hat oder sich gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb von Bergisch Gladbach hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.