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Wahlergebnisse

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen 2020.

Über diesen Link gelangen Sie in die Ergebnispräsentation im Einzelnen:

Vielen Dank an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer!

Über 1.000 Helferinnen und Helfer haben bei der Kommunalwahl geholfen und im Wahlbüro und in den Stimmbezirken dazu beigetragen, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte.

Das Wahlbüro bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern!

Wählen für Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung

Hier finden Sie die Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung zum Wählen in leichter Sprache.

Häufige Fragen finden Sie hier:

Wie komme ich an eine Wahlschablone?

Blinde und sehbehinderte Menschen können eine Wahlhilfe unter folgender Telefonnummer anfordern: 02159 - 96550.

Barrierefreiheit von Wahllokalen/ Direktwahlbüros

Ob Ihr Wahllokal am Wahltag barrierefrei erreichbar ist, erfahren Sie unter der Nummer 02202 - 14 2888.
Die Direktwahlbüros in der Stadtmitte, Bensberg und Refrath sind alle barrierefrei erreichbar.

Ich bin im Krankenhaus, wie kann ich wählen?

Wenn Sie sich stationär in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung befinden und ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, können Sie an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen. Senden Sie hierzu die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung an das Wahlbüro zurück und wir schicken Ihnen die kompletten Wahlunterlagen an Ihren Wunschort.

Darf ich eine Hilfs-/Begleitperson zur Wahl mitbringen?

Wähler mit körperlichen Beeinträchtigungen können eine Person ihrer Wahl bestimmen, ihr zu helfen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, soweit das zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.

Informationen zur Neugliederung der Wahlbezirke

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW im Jahr 2019 mussten die Wahlbezirke im Stadtgebiet neu zugeschnitten werden. Dies hat zur Folge, dass sich die Wählerinnen und Wähler auf neue Wege in Ihre Wahllokal einstellen müssen.
Informationen sind hier abrufbar.

Wer ist wahlberechtigt?

Die Wahlberechtigung richtet sich nach §§ 7, 8 des Kommunalwahlgesetzes. Wahlberechtigt ist wer am Wahltag
• Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
• das 16. Lebensjahr vollendet hat,
• mindestens seit dem 28. August 2020 in Bergisch Gladbach seine Hauptwohnung hat oder sich gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb von Bergisch Gladbach hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.