Stichwahlen in Bergisch Gladbach
Am 28.09.2025 finden in Bergisch Gladbach Stichwahlen statt:
Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bergisch Gladbach
Wahl des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Das Wahlbüro rechnet ab dem 18.09.2025 mit den Stimmzetteln. Alle Wahlberechtigten, die bereits eine Vormerkung für eine evtl. Sticheahl beantragt haben, erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post.
Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung bei der Urnenwahl lag um 12.00 Uhr bei 16,01 % und um 16.00 Uhr bei 38,45 %.
Kommunalwahlen am 14. September 2025
Die Wahlbenachrichtigungen wurden an alle Wahlberechtigten bis 24.08.2025 verteilt.
Insgesamt wurden 89.205 Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen eingetragen.
Davon sind 4.328 Menschen Unionsbürger.
Insgesamt wurden bis 12.09.2025, 15.00 Uhr 26.626 Wahlscheine ausgestellt.
Das Wahlbüro verzeichnete 3.440 Besucher als Direktwähler im Direktwahlbüro auf dem Zandersgelände.
Am Sonntag, 14.09.2025 sind die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wählen können Sie nur, wenn Sie in Ihrem Stimmbezirk in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
Ihren Wahlraum finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wenn Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, können Sie nur unter Vorlage Ihres Wahlscheins im Wahllokal wählen.
Bitte bringen Sie Ihren Persoanlausweis zur Wahl im Wahllokal mit.
Barrierefreiheit und Leichte Sprache
Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
• Informationen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V.
• Erklärvideo zur Kommunalwahl (ohne Gebärdensprache)
• Erklärvideo mit Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Den akustischen Stimmzettel erhalten Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0009671.
Eine Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung in einfacher Sprache finden Sie hier.
Downloads zu den Kommunalwahlen 2025
Der Wahlausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 22.01.2025 das Wahlgebiet in 26 Wahlbezirke eingeteilt.
Kommunalwahlbezirk 1 Schildgen
Kommunalwahlbezirk 2 Katterbach-West
Kommunalwahlbezirk 3 Katterbach-Ost/Paffrath-West
Kommunalwahlbezirk 4 Paffrath Nord/Nußbaum
Kommunalwahlbezirk 5 Paffrath-Süd
Kommunalwahlbezirk 6 Hand-West
Kommunalwahlbezirk 7 Hand-Ost
Kommunalwahlbezirk 8 Hebborn
Kommunalwahlbezirk 9 Stadtmitte-Ost/Romaney-West/Hebborn-Nord
Kommunalwahlbezirk 10 Sand
Kommunalwahlbezirk 11 Stadtmitte-West
Kommunalwahlbezirk 12 Heidkamp-Nord/Heidkamp-Ost
Kommunalwahlbezirk 13 Gronau-Ost/Heidkamp-West
Kommunalwahlbezirk 14 Gronau-West
Kommunalwahlbezirk 15 Refrath-Nord
Kommunalwahlbezirk 16 Refrath-West
Kommunalwahlbezirk 17 Refrath-Lustheide
Kommunalwahlbezirk 18 Refrath-Mitte/Kippekausen
Kommunalwahlbezirk 19 Refrath-Frankenforst
Kommunalwahlbezirk 20 Bensberg-Süd/Kaule
Kommunalwahlbezirk 21 Lückerath/Heidkamp-Süd
Kommunalwahlbezirk 22 Bensberg-Mitte
Kommunalwahlbezirk 23 Moitzfeld
Kommunalwahlbezirk 24 Bensberg-Süd/Bockenberg
Kommunalwahlbezirk 25 Bärbroich/Ehrenfeld/Herkenrath-Ost
Kommunalwahlbezirk 26 Romaney-Ost/Herkenrath/Herrenstrunden
Ein Straßenverzeichnis finden Sie hier.
Eine Karte zur optischen Abgrenzung der Wahlbezirke finden Sie hier.
Die genaue Einteilung der Wahlbezirke können Sie hier im Geoportal einsehen.
Blinde und sehbehinderte Menschen können eine Wahlhilfe unter folgender Telefonnummer anfordern: 02159 - 96550.
Ob Ihr Wahllokal am Wahltag barrierefrei erreichbar ist, erfahren Sie unter der Nummer 02202 - 14 2888.
Das Direktwahlbüro in der Stadtmitte (An der Gohrsmühle 25, 51465 Bergisch Gladbach ist barrierefrei erreichbar.
Wenn Sie sich stationär in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung befinden und ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, können Sie an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen. Senden Sie hierzu die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung an das Wahlbüro zurück und wir schicken Ihnen die kompletten Wahlunterlagen an Ihren Wunschort.
Wähler mit körperlichen Beeinträchtigungen können eine Person ihrer Wahl bestimmen, ihr zu helfen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, soweit das zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
Wer ist wahlberechtigt?
Die Wahlberechtigung richtet sich nach §§ 7, 8 des Kommunalwahlgesetzes. Wahlberechtigt ist wer am Wahltag
• Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
• das 16. Lebensjahr vollendet hat,
• mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Bergisch Gladbach seine Hauptwohnung hat oder sich gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb von Bergisch Gladbach hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Informationen über die Wahl und die Auswirkungen bei einem Umzug erhalten Sie in diesem Merkblatt.
Wahlscheine in Ausnahmefällen
Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn
1. er nachweist, dass er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund die Einspruchsfrist versäumt hat;
2. er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist;
3. seine Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach der Einspruchsfrist entstanden ist oder sich herausstellt.
Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Dies ist möglich bis Sonntag, 15.00 Uhr.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlbüro unter 02202-142888.